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Rechercheergebnisse

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Müssen bei nachträglich eingebauten Notrufleitsystemen an älteren Aufzügen die TRBS 2181, A1 Technische Mindestanforderungen eingehalten werden?

Die TRBS 2181 konkretisiert diese Anforderung und bei deren vollständigen Einhaltung erfüllt der Betreiber die Anforderungen der BetrSichV. (Vermutungswirkung) Im vorliegenden Fall sind zwei unterschiedliche Sachverhalte beschrieben. 1. Hausinterne Aufschaltung während der regulären Arbeitszeit Wenn es sich um eine einzelne Aufzugsanlage an einem Betriebsort handelt, kann durch interne ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5890

Ist eine `Totmannschaltung` anstelle des selbsthaltenden Steuerbefehls zur sicherheitstechnischen Ertüchtigung einer Aufzugsanlage ausreichend?

von der Arbeitszeit des Aufzugführers abhängt. Die Ausrüstung der Fahrkorbzugänge mit Lichtgittern als Absicherung der Quetsch- und Scherstellen wäre eine Alternative und hierdurch würde gleichzeitig eine Verbesserung des Sicherheitsniveaus erreicht. Ergänzung  Die Bewegung des Fahrkorbes von außen zur Personenbefreiung ist jederzeit möglich z. B. im Fehlerfall oder bei Ausfall der Energieversorgung ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 5801

Kann ein bisher noch mit Bestandsschutz betriebener Lastenaufzug ohne Fahrkorbtür auch weiterhin betrieben werden, ohne bauliche Maßnahmen vorzunehmen?

Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...

Stand: 24.05.2017

Dialog: 29353

Ist die für Personenaufzüge geforderte Zwei-Wege-Notrufeinrichtung auch durch ein drahtloses Telefon (z.B. Handy) realisierbar?

Nein! Die Anforderungen an dieses Zweiwege-Kommunikationssystem sind in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit - TRBS - hier TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln" und TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen" konkretisiert. Eine der Anforderungen an dieses System ist das einmalige Betätigen des Notruftasters (TRBS 2181, Anhang A, Ziffer A.1.1 ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 24953

In welcher Zeit muss eine im Aufzug eingeschlossene Person spätestens befreit werden?

Eine entsprechende Regelung mit Vermutungswirkung findet sich jetzt unter Nr. 3.4.3 Notrufeinrichtungen, Absatz 8, Nr. 10 der TRBS 3121 "Betrieb von Aufzugsanlagen":"Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so kurz wie möglich sein (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten als ausreichend.). Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum ...

Stand: 04.02.2021

Dialog: 43448

Dürfen Notrufe weiterhin zum Pförtner weitergeleitet werden, auch wenn sich nach Schichtende niemand mehr im Gebäude aufhält?

. Juni 2015 errichtet und verwendet wurden (also auch Aufzuganlagen nach Maschinenrichtlinie und Altaufzuganlagen vor 1999) ausgedehnt, indem diese bis zum 31. Dezember 2020 den Anforderungen des Anhangs 1 Nummer 4.1 BetrSichV entsprechen müssen. Ein alleiniger Notruf mittels Hupe oder Schelle ist dann nicht mehr zulässig. Unabhängig davon kann auch in Zukunft der Notruf beim Pförtner als "ständig ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 25363

Können wir unseren Techniker zum Aufzugswärter ausbilden, der im Bedarfsfall Mitarbeiter aus einem steckengebliebenen Aufzug befreit?

Bezüglich einer ordnungsgemäßen Personenbefreiung aus Aufzügen wird auf die Anforderungen aus den Technischen Regeln TRBS 2181 "Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in Personenaufnahmemitteln", TRBS 3121 Betrieb von Augzugsanlagen und auf den erforderlichen Notfallplan gemäß Anhang 1 Punkt 4.1 der Betriebssicherheitsverordnung hingewiesen.In Kap. 3.4 "Personenbefreiung der TRBS 3121 ...

Stand: 23.05.2024

Dialog: 42302

Dürfen in einer Aufzugskabine Spender mit Desinfektionsmittel angebracht werden?

Maßnahmen genannt, die z. B. beim Kontakt der Lösung mit den Augen anzuwenden sind. In diesem Fall wäre sofort mit fließendem Wasser zu spülen. Es wäre ungünstig, wenn man in diesem Fall im Aufzug feststeckt. Es gibt relevantere Standorte, an denen die Spender zudem noch frei und ungehindert zugänglich sind, denn nicht jeder wird den Aufzug benutzen. Geeignete Standorte wären z. B. der Ein-/ Ausgang ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27935