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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 11 bis 20 von 37 Treffern

Gibt es eine Liste aller REACH-Helpdesks in der EU?

Eine Übersicht auf alle Nationalen Helpdesks, findet sich auf der Seite der ECHA. ...

Stand: 17.04.2020

Dialog: 5448

Müssen Endprodukte aus Naturstoffen, die im Verarbeitungsprozess mit Säuren oder Laugen behandelt werden, angemeldet werden?

Bestimmte Naturstoffe (z.B. Mineralien, Erze, Erdgas ...), sind soweit sie nicht chemisch verändert wurden, von der Registrierung gemäß Anhang V Nr. 7 ausgenommen. Andere Naturstoffe sind nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen, soweit sie nicht chemisch verändert wurden und die übrigen dort genannten Kriterien erfüllt sind. Naturstoffe sind gemäß der Definition Art. 3 Nr. 39 natürlich vorkommende Stoffe ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4868

Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden, registrieren lassen?

Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig. Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen – ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4909

Sind Lebensmittelzusatzstoffe registrierungspflichtig, wenn sie auch in Zubereitungen der chemischen Industrie verwendet werden?

Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) ...

Stand: 20.07.2016

Dialog: 4889

Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

REACH ist eine Verordnung, die sich auf Stoffe bezieht. Somit ist eine Formulierung, also eine Zubereitung aus verschiedenen Stoffen oder Zubereitungen, als solche nicht registrierpflichtig. Die Stoffe der Formulierung selber sind jedoch vom Hersteller/Importeur zu registrieren, wenn der betreffende Stoff die Mengengrenze von 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

REACH: Wird der Hersteller bei der betriebsinternen Herstellung von Stoffen oder von Zubereitungen als Hersteller oder als nachgeschalteter Anwender (NA) angesehen?

1. Die Herstellung von Zubereitungen (also Mischungen) aus Stoffen, die registriert sind, bedarf keiner weiteren Registrierung. Der Hersteller der Zubereitung ist ein nachgeschalteter Anwender (NA). Er muss überprüfen, ob seine Verwendungen mit den Expositionsszenarien bzw. Verwendungs- und Expositionskategorien, die ihm sein Vorlieferant gegebenenfalls mit dem Sicherheitsdatenblatt liefert, abged ...

Stand: 19.07.2016

Dialog: 4645

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

Wenn Sie sich an einem Konsortium beteiligen, so müssen Sie zu dem Zeitpunkt registrieren, zu dem der Hersteller mit der größten Menge zu registrieren hat. Bei der Registrierung eines Stoffes durch ein Konsortium registriert einer der Hersteller entsprechend Artikel 11, Absatz 1 den Stoff. Jedes Konsortialmitglied muss aber Informationen zur Identität und Herstellung etc. der Agentur mitteilen. Be ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864

Wie kann ein nachgeschalteter Anwender sicherstellen, dass Hersteller/Importeure rechtzeitig für die Registrierung sorgen?

Sie sollten Ihre Lieferanten (Hersteller/Importeure) direkt auf das Thema ansprechen, denn nur von diesen können Sie die gewünschte Zusage erhalten. Wenn es sich um großvolumige Rohstoffe handelt, können Sie weitgehend sicher sein, dass der Hersteller/Importeur seine Verpflichtungen unter REACH kennt und auch erfüllen wird. Für kleinere Stoffmengen kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden, ob ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4851

OSOR, wie kann ein bulgarischer Hersteller an einem Konsortium teilnehmen?

Wenn die neue EU-Chemikalienagentur am 1.Januar 2009 auf ihrer Homepage die Liste der vorregistrierten Stoffe veröffentlichen wird, kann der bulgarische Hersteller ersehen, welche anderen europäischen Hersteller die gleiche Substanz herstellen. Er kann seine vorhandenen Teste auf Auswirkungen für den Menschen und die Umwelt zusammenstellen und muss anschließend zwecks gemeinsamer Registrierung Kon ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4096

Wie verhalte ich mich als nachgeschalteter Anwender in der Vorregistrierungsphase?

Als nachgeschalteter Anwender haben Sie in der Vorregistrierungsphase keinerlei Aufgaben. Die Vorregistrierung beginnt am 1. Juni 2008 und endet am 1. Dezember 2008. Am 1. Januar 2009 veröffentlicht die Agentur auf ihrer Webseite eine Liste mit diesen Stoffen incl. Stoffnamen und EINECS- bzw. CAS-Nummer. Anhand dieser Liste können Sie erkennen, ob Ihr gewünschter Stoff registriert werden soll. Aus ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4867

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