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Was bedeutet `Vollendung des 18. Lebensjahres` beim Verkauf von Feuerwerkskörpern?

Nach Vollendung des 1. Lebensjahres wird der 1. Geburtstag gefeiert (eigentlich: 1. Wiederkehr des Tages des Geburt). Nach Vollendung des 18. Lebensjahres feiert man seinen 18. Geburtstag. Der Käufer von Feuerwerkskörpern der Klasse II muss daher mindestens 18 Jahre alt, und nicht 19 Jahre alt, sein.Wer beispielsweise am 10. Oktober 2000 geboren ist, hat am 10. Oktober 2018 das 18. Lebensjahr voll ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 2263

Was ist beim Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten zu beachten?

Pyrotechnische Gegenstände (Airbags) und sonstige explosionsgefährliche Stoffe werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG erfasst.1. Anforderungen an die Lagerung: Die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten ist in der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2.SprengV) geregelt. Für die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in "kleinen Mengen" ist ein nach § 1 ...

Stand: 04.04.2023

Dialog: 4137

Wie ist der Verkauf/Weiterverkauf von Airbags und Gurtstraffern an Firmen bzw. Privatpersonen geregelt?

Der Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugteilen eingebaut sind, unterliegt den Bestimmungen des Sprengstoffrechtes. Grundsätzlich sind für den Umgang und den Verkehr eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz und ein Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese und weitere Vorschriften gelten jedoch nicht für den Umgang mit Gegenständen der Klasse P1 in ausge ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 5463

Wann muß spätestens eine Verlängerung für den Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes beantragt werden?

Eine Verlängerung muss vor dem Ablauf der Laufzeit beantragt werden. Da das Sprengstoffgesetz - SprengG - aber keine "Verlängerung", sondern nur eine "Ausstellung" kennt, ist es für die Bearbeitung durch die Behörde ohne Bedeutung. Allerdings hat die Behörde einen Ermessensspielraum bei der Beurteilung, ob für die (Neu-)Ausstellung des Befähigungsscheines die Voraussetzungen mit einem Wiederholung ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 2555

Muss der Betriebsinhaber beim Umgang mit Airbags seine Sachkunde nachweisen und ist eine Anzeige notwendig?

Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags und Gurtstraffe ...

Stand: 05.05.2025

Dialog: 745

Verkauf und Abbrennen von Feuerwerkskörpern - welche Behörden sind zuständig?

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die den Verkauf von Feuerwerkskörpern betreffen, wird von den örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörden (in NRW die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen und in Hamburg das Amt für Arbeitsschutz) überwacht. Für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig. ...

Stand: 18.12.2018

Dialog: 1109

Pyrotechnik: Wann dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?

In dem Flyer "Sicheres Silvesterfeuerwerk. Informationen für den Einzelhandel." des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein Westfalen ist nachzulesen, dass der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F1 über das ganze Jahr erfolgen darf. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis 31. Dezember verkauft werden. Ist der 28. Dezember ...

Stand: 30.12.2025

Dialog: 1106

Braucht eine Spedition, die Frachtaufträge für den Transport von Airbags und Gurtstraffern vermittelt, eine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz?

Eine Spedition, die ausschließlich Frachtaufträge für den Transport von Airbag- und Gurtstraffern der Klassen T1 und T2 vermittelt, benötigt keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz.  ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 6218

Was muss vor dem erstmaligen Verkauf von Silvesterfeuerwerk beachtet werden?

1. Der Unternehmer / Betrieb, der erstmals Kleinstfeuerwerk (Klasse I) und Kleinfeuerwerk (Klasse II) verkaufen will, muss dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Sprengstoffgesetz, in NRW: Bezirksregierungen). In der Anzeige ist die mit der Leitung des Betriebes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle beauftragte Person anzugeben. Ein ...

Stand: 18.12.2025

Dialog: 2283

Darf ich Sprengstoffe und Zünder zusammen befördern?

Für Sprengstoffe und Zünder besteht ein Zusammenladeverbot. Allerdings dürfen Sprengstoffe und Zünder zusammen befördert werden ("verbringen"), wenn sich die Sprengstoffe oder die Zünder in einem besonders abgetrennten Laderaum befinden, der eine Übertragung der Zündenergie von den Zündern auf den Sprengstoff sicher verhindert. Dies kann z. B. eine Holzkiste mit einer Wandstärke von mind. 50mm sei ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 1114

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