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Welchen Abstand muss ein Wartungsweg von der Dachkante eines Flachdaches haben, wenn eine Brüstung (Attika) mit einer Höhe von 0,5 m und eine Tiefe von 0,6 m vorhanden ist?

der Brüstung ein gleichwertiger Schutz gegen Absturz gegeben ist."Eine Brüstung (Attika) mit einer Höhe von 0,5 m gilt nicht als Sicherung gegen Absturz.In Bezug auf den erforderlichen Abstand wird unter Punkt 5.4 der ASR A2.1 ausgeführt: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 25344

Welcher Abstand zur Absturzkante muss bei Arbeitsplätzen auf einer Lagerbühne mit einer Höhe von mehr als einem Meter eingehalten werden?

Absturz".Nach der ASR A2.1 liegen Arbeitsplätze, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits-und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ (Verbotszeichen D-P006 „Zutritt für Unbefugte verboten“) gegen unbefugten ...

Stand: 08.06.2021

Dialog: 21903

Wie kann die Absturzkante im Bereich eines Leiterzugangs gesichert werden?

Bei dem in der Frage aufgeworfenen 80-cm-Abstand handelt es sich vermutlich um eine Aussage in der DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und -geräte" (z.Z. in Überarbeitung). Dort wird unter Ziffer 4.3.4.4 ausgeführt:"Absturzsicherungen an Be- und Entladestellen müssen als aufklappbare oder verschiebbare Geländer vorhanden sein. Die Geländer dürfen sich nicht nach außen öffnen lassen ...

Stand: 10.04.2021

Dialog: 18589

Besteht eine generelle Pflicht, dass die Dachöffnungen nach der DIN 4426 nun mit Durchsturzsicherungen nachgerüstet werden müssen?

und Lichtbänder, die konstruktiv nicht durchtrittsicher sind, müssen mit geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen oder Unterspannungen ausgeführt sein, die ein Durchstürzen von Beschäftigten verhindern. Für Arbeiten und Verkehrswege im Gefahrenbereich (Abstand ≤ 2,0 m) von nicht durchtrittsicheren Lichtkuppeln und Lichtbändern im Bestand ist sicherzustellen, dass durch Absperrungen oder Abdeckungen ein Absturz ...

Stand: 23.09.2020

Dialog: 42289

Muss an Podesten oder bei Treppenaufgängen am Geländer eine Fußleiste angebracht werden?

). ... (5) Bei Knieleistengeländern darf der Abstand zwischen Fuß-und Knieleiste, zwischen Knieleiste und Handlauf oder zwischen zwei Knieleisten nicht größer als 0,50 m sein. Die Fußleisten müssen eine Höhe von mindestens 0,05 m haben und unmittelbar an der Absturzkante angeordnet sein." In der DGUV Information 208-005 wird dazu folgende Information gegeben:"Knieleistengeländer werden häufig ...

Stand: 11.04.2017

Dialog: 14348

Ist ein Übergang von einer Steigleiter zu einer Zwischenbühne zulässig? Wie wäre der Übergang auszuführen?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert für Steigleitern und Steigeisengänge, dass diese sicher benutzbar sein müssen. "Dazu gehört, dass sie a. nach Notwendigkeit über Schutzvorrichtungen gegen Absturz, vorzugsweise über Steigschutzeinrichtungen verfügen, b. an ihren Austrittsstellen eine Haltevorrichtung haben, c. nach Notwendigkeit in angemessenen Abständen mit Ruhebühnen ausgerüstet ...

Stand: 10.04.2017

Dialog: 14733

Ist ein mobiles Geländer als Absturzsicherung bei der Reinigung von Fensteraussenseiten ausreichend?

mindestens 1,10 m betragen. Die Umwehrungen müssen außerdem Fußleisten von mindestens 0,05 m Höhe haben. Bei Umwehrungen mit einer oder mehreren Knieleisten darf der Abstand zwischen Fuß- und Knieleiste, zwischen Knieleiste und Handlauf, bzw. zwischen Knieleiste und Knieleiste nicht größer als 0,50 m sein. Für die statische Berechnung der Umwehrung werden Lastannahmewerte ebenfalls in der ASR aufgeführt ...

Stand: 09.04.2017

Dialog: 13514

Muss ich in einer LKW-Werkstatt eine Grubenabdeckung haben für den Fall, wenn mal kein Fahrzeug über der Grube steht?

lassen." Unter dem Punkt 5.4 wird zu dem Gefahrenbereich Absturz folgende Aussage getroffen: "Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen der Abstand mehr als 2,0 m zur Absturzkante beträgt, liegen außerhalb des Gefahrenbereichs Absturz. Der Gefahrenbereich ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Ketten oder Seile, und gut sichtbare Kennzeichnung entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...

Stand: 18.08.2017

Dialog: 30048