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Ergebnisse 1 bis 9 von 9 Treffern

Unterliegen Gasfackeln der Druckgeräterichtlinie und müssen daher eine CE-Kennzeichnung haben?

Ob die Gasfackel der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (DGRL) bzw. Druckgeräteverordnung (14. ProdSV) unterfällt und deshalb eine CE-Kennzeichnung tragen muss, kann auf Grundlage der Anfrage ohne detaillierte Kenntnis der Fackel nicht abschließend beurteilt werden. Folgendes ist zu betrachten:Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen mit einem maximal zulässigen Druck (PS ...

Stand: 23.01.2020

Dialog: 43011

Fällt eine CO2 Druckgasflasche/-kapsel, die schon unter die Richtlinie 2010/35/EU für ortsbewegliche Druckgeräte samt Pi Kennzeichnung fällt, zusätzlich auch unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU samt CE-Kennzeichnung?

vorsieht und es entsprechend konstruiert und herstellt, so dass es mit den anwendbaren Richtlinien übereinstimmt, muss es in dem Maße, wie dies von der jeweiligen Richtlinie vorgesehen ist, mit beiden Kennzeichnungen versehen sein (z. B. keine CE-Kennzeichnung für Druckgeräte, die Artikel 4 Abs. 3 (also z. B. ≤ 1 l und > 200 bar) unterliegen und keine Pi-Kennzeichnung für bestimmte Ausrüstungsteile ...

Stand: 27.02.2020

Dialog: 43061

Fällt ein Heizkessel unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ?

ist. Des Weiteren sind Baugruppen nach Art. 4 Abs. 2 gem. Art. 19 Abs.1 mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Nach Art. 19 Abs. 4 ist hinter der CE-Kennzeichnung die Kennnummer der notifizierten Stelle anzugeben, welche in der Phase der Fertigungskontrolle tätig war. Dies gilt nicht für Modul B – Entwurfsmuster. ...

Stand: 14.11.2023

Dialog: 43845

Welchen Mindestinhalt muss die Betriebsanleitung eines "einfachen Druckbehälters" (nach 6. ProdSV) haben?

(PS in bar)- maximale Betriebstemperatur (Tmax in °C)- minimale Betriebstemperatur (Tmin in °C)- Fassungsvermögen des Behälters (V in l)- Name oder Markenzeichen des Herstellers- Baumusterkennzeichen und Serien- oder Loskennzeichnung des Behälters- die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde• in der Betriebsanleitung, die in der Amtssprache ...

Stand: 21.04.2020

Dialog: 43138

Fallen Kühl- und Brauchwasserleitungen unter Art. 1, Abs. 2 b) der DGRL?

Kühl- und Brauchwasserleitungen fallen nicht unter Art. 1 Abs. 2 b) der DGRL.Siehe hierzu Leitlinie A/16 zur RL 2014/68/EU (z.Z. nur in englisch verfügbar):Question:Article 1 paragraph 2 (b) excludes from the directive “networks for the supply, distribution and discharge of water and associated equipment”.Clarification is required in respect of water, networks and associated equipment in this cont ...

Stand: 16.01.2019

Dialog: 42558

Ist eine Kennzeichnung "Warnung vor Gasflaschen" für Räume, in denen Druckgasflaschen aufgestellt sind, auch nach weiteren Vorschriften oder Regeln gefordert?

 nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...

Stand: 06.01.2017

Dialog: 11724

Darf ein PI-gekennzeichnetes Gasflaschenbündel für Wasserstoff als Zwischenspeicher (ortsfester Einsatz) in einer Füllanlage (Wasserstofftankstelle) verwendet werden?

von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164; L 157 vom 23.6.2015, S. 112), mit Ausnahme der Druckgeräte im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 dieser Richtlinie,b) ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84 ...

Stand: 07.08.2019

Dialog: 42784

Muss sich ein Tauchverein, der einen Hochdruckkompressor betreibt, an dieselben Vorschriften wie ein Unternehmen halten?

, wenn die Anlage Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164; L 157 vom 23.6.2015, S. 112), mit Ausnahme der Druckgeräte im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 dieser Richtlinie,ortsbewegliche Druckgeräte ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 27429

Fallen Sauerstoff und Pressluft unter den Punkt 4.4.2, Abs.5 der TRGS 745?

Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich.  Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 42185