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Eignungsuntersuchungen sind gutachterliche Stellungnahmen.Nach (Muster-)Berufsordnung haben Ärzte bei Ausstellung ärztlicher Zeugnisse und Gutachten mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen.In den anderen Paragraphen wird auch klargestellt, dass der Arzt in seiner ärztlichen Entscheidung (insbesondere durch Nicht-Ärzte) weisungsfrei ...
Stand: 06.10.2017
Dialog: 30443
Die gesetzliche Grundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“. Anhand der Fragestellung ist in diesem konkreten Fall anzunehmen, dass der Arbeitgeber eine Pflichtvorsorge im Sinne des Teil 2 („Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen …“) des Anhangs der ArbMedVV zu veranlassen hat. Die Fristen für die Vorsorge gemäß ArbMedVV werden ...
Stand: 30.09.2017
Dialog: 30416
Nachtarbeitnehmer sind gemäß § 6 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, ...
Stand: 14.05.2017
Dialog: 11886
Der Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der unseres Wissens nach nicht näher definiert ist. Es findet sich lediglich die folgende Erläuterung: "regelmäßig wird im engeren Wortsinn als der Regel gemäß (wenn also keine Ausnahme greift) verstanden, in der Umgangssprache eher als zeitlich gleichmäßig wiederkehrend oder häufiger; Beispiel: dieser Umstand für sich begründet regelmäßig keine Haft ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 26592
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der G ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber danach Angebotsvorsorge(untersuchungen) anzubieten. Diese müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht ...
Stand: 29.09.2016
Dialog: 21568
Ja, das ist richtig. Nachzulesen ist dies unter § 3 (4) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV-. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewah ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
Im § 7 Abs. 1 - "Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin" der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV, findet sich folgendes : "(...) Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben (...)" Da dem Beschäftigten die Möglichkeit gegeben werden muss, dass sein Arbeitgeber nicht informiert ist/wird, wäre dies bei der Kombination von Arbei ...
Stand: 07.05.2016
Dialog: 26559
Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gemäß § 618 BGB, § 62 HGB i.V.m. § 5 ArbStättV verpflichtet, einen solchen zu gewährleisten. Die Fürsorge- und Schutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten führt dazu, dass der einzelne Arbeitnehmer zwar nicht unbedingt ein generelles Rauchverbot für seinen Betrieb, aber zumindest ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 26183
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizini ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520
Aus Anhang 1 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gilt folgendes: Toluol, Xylol: hier ist Pflichtvorsorge erforderlich, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder bei hautresorptiven Gefahrstoffen eine Gefährdung durch direkten Hautkontakt besteht. Ansonsten reicht eine Angebotsvorsorge. Isocyanate: Eine Pflichtuntersuchung ist ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 13258
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darübe ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche Kr ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Der Gesetzgeber macht in der ArbMedVV u. a. zunächst den Unterschied zwischen Pflichtuntersuchungen (§ 4) und Angebotsuntersuchungen (§ 5) deutlich. In § 4 heißt es: (1) … (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die nach Absatz 1 erforderlichen Pflichtuntersuchungen zuvor durchgeführt worden sind. Die Bescheinigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist Tätigkeitsvoraus ...
Stand: 08.01.2013
Dialog: 17684
Der Arbeitgeber muß sich nicht um eine arbeitsmedizinische Vertretung an Wochenenden bemühen. Notfälle werden i.d.R. wie folgt abgearbeitet: Es gelten die Vorgaben der ArbMedVV für Angebots- Pflicht- und Wunschuntersuchungen. Diese Vorgaben sind für Notfälle geeignet umzusetzen. Dabei sollte wie folgt verfahren werden: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber (mit Unterstützung des ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 13968
Durch die neue Verordnung zur arbeitsmedizinschen Vorsorge - ArbMedVV ergeben sich keine Änderungen im Vergleich zu den zuvor geltenden Pflichten nach Biostoffverordnung - BiostoffV.Alle relevanten Tätigkeiten mit impfpräventablen biologischen Arbeitsstoffen sind im Teil 2 des Anhangs der ArbMedVV (vormals Anhang IV BiostoffV) aufgelistet und unterliegen somit einer Pflichtuntersuchung, die vorran ...
Stand: 26.10.2009
Dialog: 9237