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In § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird folgendes ausgeführt: "Die Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren. Sie ist umgehend zu aktualisieren, wenn maßgebliche Veränderungen oder neue Informationen dies erfordern oder wenn sich eine Aktualisierung auf Grund der Ergebnisse arbeitsmediz ...
Stand: 08.02.2013
Dialog: 2996
Beschränkungen im Umgang mit einen Stoff oder einem Gemisch müssen im "Abschnitt 15: Rechtsvorschriften" eines Sicherheitsdatenblatts angegeben werden. In diesem Abschnitt sind die im Sicherheitsdatenblatt noch nicht enthaltenen, rechtlich relevanten Angaben für den Stoff oder das Gemisch aufzunehmen; unabhängig davon, ob es sich um Gemeinschafts-Vorschriften oder Nationale Vorschriften handelt. A ...
Stand: 23.02.2012
Dialog: 14980
In Anhang II (geändert durch VO 453/2010) der REACH-Verordnung ist zum Sicherheitsdatenblatt für die Angaben im Abschnitt 3 des Sicherheitsdatenblatts für Gemische festgelegt: "Bei einem Gemisch, das die Kriterien für die Einstufung nach der Richtlinie 1999/45/EG erfüllt, sind folgende Stoffe mit ihren jeweiligen Konzentrationen oder Konzentrationsspannen in dem Gemisch anzugeben: a) Stoffe, die ...
Stand: 15.08.2011
Dialog: 14318
Die Anforderungen an das Sicherheitsdatenblatt (SDB) sind in der REACH-Verordnung in Artikel 31 und Anhang II formuliert. Dabei wurden die bisherigen Anforderungen, die sich schon aus der Richtlinie 91/155 ergeben haben, übernommen und durch neue Angaben ergänzt. Weder in der RL 91/155 noch in der neuen Verordnung ist die Reihenfolge der Angaben verbindlich festgeschrieben. Es hat sich allerdings ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5134
Unmittelbar mit dem Inkrafttreten der REACH-Verordnung zum 01.06.2007 gelten die neuen Vorschriften für Sicherheitsdatenblätter. Die bisherige Sicherheitsdatenblattrichtlinie 91/155/EWG wird aufgehoben und durch die Regelungen von REACH ersetzt. Die TRGS 220 verliert nach Inkrafttreten der REACH-Verordnung am 1.6.2007 ihre rechtliche und technische Basis, Sie wäre durch den AGS zu überarbeiten. Di ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5156
zu Frage 1: Artikel 31 Absatz 1 der REACH-Verordnung besagt: (1) Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung, a) wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß den Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG erfüllt oder b) wenn der Stoff persiste ...
Stand: 23.10.2009
Dialog: 9283
Aus Artikel 31 ist keine Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ableitbar, soweit es sich um Stoffe handelt, für die lediglich der nationale allgemeine Staubgrenzwert am Arbeitsplatz anzuwenden ist. Hinzuweisen ist aber auf Artikel 32, Nr. 1 d: Artikel 32 Informationspflicht gegenüber den nachgeschalteten Akteuren der Lieferkette bei Stoffen als solchen und in Zubereitungen, für die ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5377
Im Zeitraum bis zur abgeschlossenen Registrierung wird jedem Registrierungsvorgang nach Artikel 20, Absatz 1 eine Eingangsnummer zugewiesen. Da die Hersteller und Importeure nach Artikel 11 gehalten sind, die Daten gemeinsam einzureichen, wird es nur eine zu zitierende Eingangsnummer geben. Die Angaben für das Sicherheitsdatenblatt müssen stoffbezogen übereinstimmen. Dabei ist es egal, wie der Han ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5493
Dass Sicherheitsdatenblätter in Papierform versandt werden müssen, ist nicht vorgeschrieben. Wesentlich ist hier, so steht es auch in der TRGS 220, dass die Informationen dem Abnehmer zu übermitteln sind. In welcher Form diese Informationen weitergeleitet werden, bleibt dem Lieferanten überlassen. Im Artikel 31 Abs.8 REACH-Verordnung sind ausdrücklich beide Möglichkeiten genannt. Liegt der Lieferu ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5502
Gemäß den Ausführungen im Anhang II Ziffer 1.3 der REACH-Verordnung ist die E-Mail Adresse der sachkundigen Person anzugeben, die für das Sicherheitsdatenblatt verantwortlich ist. Da es keine Vorschrift gibt, dass diese sachkundige Person alleinigen Zugriff auf diese E-Mail-Adresse haben muss, ist grundsätzlich auch eine Gruppenadresse möglich. Es muss allerdings klar sein, wer die sachkundige Per ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5630
Die Antwort zu Ihrer Frage liefert der Artikel 31 der REACH-Verordnung. Der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung stellt dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II zur Verfügung, 1. wenn der Stoff oder die Zubereitung die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß den Richtlinien 67/548/EWG oder 1999/45/EG erfüllt oder 2. wenn der Stoff p ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6012
Dass Sicherheitsdatenblätter den Verwendungszweck enthalten sollen, ist nicht neu. Empfohlen wird, in jedem Sicherheitsdatenblatt den Verwendungszweck, soweit bekannt, anzugeben. Diese Verpflichtung aus der Sicherheitsdatenblattrichtlinie ist mit der REACH-Verordnung übernommen worden. Neu ist, dass für Stoffe, für die ein Stoffsicherheitsbericht vorgeschrieben ist, die sogenannte identifizierte V ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6258
Grundsätzlich ist jeder Hersteller oder Importeur nach Artikel 6 der REACH-Verordnung verpflichtet, Stoffe ab einer Tonne pro Jahr zu registrieren. Wenn jedoch der Hersteller nicht bereit ist, seine Rezeptur offen zulegen, kann der Importeur nicht erkennen, ob die von ihm importierten Stoffe (auch in Zubereitungen) bestimmte REACH-relevante Mengenschwellen überschreiten und eine Registrierung erfo ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6320
Als Hersteller von Pumpsystemen sind Sie vermutlich Nachgeschalteter Anwender, soweit Sie Ihre Ausgangsstoffe (Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse) nicht direkt von außerhalb der EU importieren. Insofern können und müssen Sie die zur Erfüllung Ihrer Informationspflichten notwendigen Angaben von Ihren Lieferanten bekommen. Nur soweit Sie Importeur (unter REACH) sind, sind Sie für die aktive Info ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6572
Gemäß Art. 31 der REACH-Verordnung müssen Sicherheitsdatenblätter vom Lieferanten an den jeweiligen Abnehmer kostenlos übermittelt werden. Der Fall Lieferant = Abnehmer wird in der REACH-Verordnung nicht erfasst. Wann ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss, erfährt man in der Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt. Sicherheitsdatenblätter sind für Produkte zu erstellen, die gehandelt wer ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6585
1. Einstufung Aufgrund der vorliegenden Angaben ist nicht zu erkennen, ob es sich um einen Listenstoff handelt (Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG) oder ob der Hersteller/Einführer diesen selbst nach Anhang VI der genannten Richtlinie eingestuft hat. Im ersten Fall wäre die Einstufung der Liste verbindlich und die neuen Erkenntnisse der Anmeldestelle mitzuteilen; im zweiten Fall hätte der Herstell ...
Stand: 26.09.2007
Dialog: 5871