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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

REACH ist eine Verordnung, die sich auf Stoffe bezieht. Somit ist eine Formulierung, also eine Zubereitung aus verschiedenen Stoffen oder Zubereitungen, als solche nicht registrierpflichtig. Die Stoffe der Formulierung selber sind jedoch vom Hersteller/Importeur zu registrieren, wenn der betreffende Stoff die Mengengrenze von 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

Was kann ich tun, wenn kein Lieferant die von mir benötigte Chemikalie für meinen Anwendungszweck registriert hat?

Wenn die Chemikalie für andere Verwendungsbereiche registriert wurde, besteht die Möglichkeit den Lieferanten (Hersteller, Importeur, nachgestellter Anwender oder Händler), schriftlich eine Verwendung mitzuteilen, damit diese zur identifizierten Verwendung wird. Falls Sie das nicht wünschen, oder der Lieferant nicht bereit ist, die Verwendung aufzunehmen, müssen Sie prüfen, ob Sie eine eigene ...

Stand: 05.07.2016

Dialog: 4828

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche Fors ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Welche Pflichten habe ich als Exporteur von chemischen Formulierungen ins Nicht-EU-Ausland in Abhängigkeit von der Herkunft der Rohstoffe?

Grundsätzlich ist es egal, ob für die Herstellung einer Formulierung Rohstoffe (Chemikalien) aus der EU oder von außerhalb der EU eingesetzt werden. Werden sie oberhalb 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) hergestellt oder importiert, unterliegen sie der Registrierungspflicht nach Titel II der REACH-Verordnung. Diese Aufgabe fällt dem Hersteller ...

Stand: 14.07.2016

Dialog: 4785

Muss der Anlagenhersteller die in der Anlage produzierten Stoffe registrieren oder der Käufer der Anlage?

sind innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Herstellung des Stoffes (>1t/a) und mindestens 12 Monate vor der in Artikel 23 genannten Frist durchzuführen. Somit können weiterhin bis zum 1. Juni 2017 Vorregistrierungen durchgeführt werden. Die eigentliche Registrierung sollte dann in Konsortien zusammen mit den großen Produzenten erfolgen. Die Chemikalien-Konzentrate, die Sie verdünnen, müssen von Ihren ...

Stand: 05.08.2016

Dialog: 5629

Wie werden die Prüfziffern der REACH Registriernummer errechnet?

Die zweistellige Prüfsumme wird folgendermaßen ermittelt:Die Ziffern 2, 4, 6, 8 und 10 der werden mit 2 multipliziert und aufaddiert.Dazu werden die Ziffern 1, 3, 5, 7 und 9 addiert.Die hieraus resultierende Summe wird von 100 abgezogen.Das Ergebnis ist .Beispiel:01-2119457610-43-0000100-2*(1+9+5+6+0)-(2+1+4+7+1) = 100-2*21-15 = 43 ...

Stand: 18.09.2019

Dialog: 42843

Kann unsere Schweizer Gesellschaft Produkte, die im außereuropäischen Raum hergestellt wurden, registrieren lassen?

Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig. Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen – ...

Stand: 08.07.2016

Dialog: 4909

Greift die REACH-Verordnung, wenn ein Erzeugnis Mietern überlassen wird, von diesen verunreinigt zurück kommt, gereinigt und aufgearbeitet wird und dann erneut im Mehrwegsystem an einen anderen Kunden zurück geht?

Unter REACH-Aspekten stellt der hier skizzierte Umgang mit den Erzeugnissen lediglich einen Gebrauch unter nachgeschalteten Anwendern dar.1. Annahme: die Erzeugnisse als solche enthalten keine Stoffe, die zur Freisetzung bestimmt sind (Art. 7 Abs. 1 REACH-Verordnung), und sie enthalten auch keine „SVHC-Stoffe“ (Art. 7 Abs. 2). Insofern entfallen etwaige Registrierungs- oder Mitteilungspflichten de ...

Stand: 05.04.2018

Dialog: 42202