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Kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben nach dem Mutterschutzgesetz eigenverantwortlich auf die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt übertragen?

Arbeitgeber.Eine zusätzliche Übertragung von Aufgaben an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und/oder den Betriebsarzt / die Betriebsärztin ist zwar prinzipiell möglich, sie darf aber nicht in Konflikt mit deren Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz geraten (Beratung, Unterstützung, Weisungsfreiheit bei der Anwendung der Fachkunde). Eine Übertragung von Arbeitgeberpflichten auf die Fachkräfte ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42311

Wer muss die Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz durchführen?

kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.".Dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit obliegen keine Arbeitgeberpflichten. Sie sind somit auch nicht verantwortlich für das Erstellen der Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung nötiger Maßnahmen!Betriebsarzt und Fachkraft ...

Stand: 04.09.2024

Dialog: 7096

Gilt das Mutterschutzgesetz auch für schwangere Studentinnen im Rahmen von Praktika?

Mutterschutzgesetz, es kann aber bis zur Überarbeitung nach wie vor für vergleichbare Sachverhalte herangezogen werden.3. Hochschulen haben eigene Arbeitsschutzabteilungen mit Arbeitsmedizinern und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Über die Internetseite der Hochschule kann in der Regel Kontakt mit der Arbeitsschutzabteilung aufgenommen werden.4. Das Arbeitsschutzrecht - und dazu zählt auch das Mutterschutzrecht ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 12869

Welche Aufbewahrungsfrist gilt für die Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz?

Nach § 27 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (MuSchG) handelt es sich bei Gefährdungsbeurteilungen für werdende und stillende Mütter aus rechtlicher Sicht um "sonstige Unterlagen", die der Aufsichtsbehörde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen sind. Für diese Art von Unterlagen gilt somit die in § 27 Abs. 5 MuSchG festgelegte Mindestaufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von 2 ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 5587

Darf eine schwangere Erzieherin, die zur Ermittlung der Immunitäten zum Betriebsarzt geschickt wird, diese Untersuchung bzw. die Feststellung der Immunitäten verweigern?

auf die Rechtmäßigkeit der Weigerung an der Vorsorge verweisen wir auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):" Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen." (§ 15 Abs.1 ArbSchG)"Die Beschäftigten haben gemeinsam mit dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 28598

Muss bei einem Arbeitsplatzwechsel einer werdenden Mutter eine erneute anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung am neuen Arbeitsplatz durchgeführt werden?

) eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen erforderlich ist oderc) eine Fortführung der Tätigkeiten am Arbeitsplatz nicht möglich sein wird (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 MuSchG).Bei konsequenter Umsetzung sollte demnach bereits vor der Versetzung an einen neuen Arbeitsplatz eine Bewertung der neuen Aufgaben vorliegen.Im konkreten Fall einer Schwangerschaft im Betrieb ist der Schwangeren ein Gespräch über weitere Anpassungen ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 43798

Was muss ich als privater Arbeitgeber bei der Beschäftigung einer Kinderfrau beachten, wenn diese schwanger wird?

Die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gelten nur zum Teil für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Familienhaushalten. So gelten das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen wie z. B. Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht für den Arbeitsschutz von Hausangestellten in privaten Haushalten (vgl. § 1 Abs. 2 S ...

Stand: 07.05.2024

Dialog: 8216

Wie verhalte ich mich, wenn ich von meiner Firma bzgl. des Mutterschutzes unter Druck gesetzt werde?

Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da Sie Ihre ...

Stand: 02.01.2019

Dialog: 18860