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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Wie gehe ich als Schwangere mit einem Nebenjob um, wenn ich im Hauptjob bereits 40 Stunden arbeite?

Wird eine nicht schwangere Arbeitnehmerin von zwei Arbeitgebern beschäftigt, dann dürfen die Arbeitszeiten beider Arbeitgeber zusammen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten (§ 2 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Das bedeutet, dass sich in einem solchen Fall beide Arbeitgeber miteinander abstimmen müssen, um sicherzustellen, dass die max. zulässige Arbeitszeit ...

Stand: 11.09.2018

Dialog: 21460

Fällt eine Schwangere, die morgens etwa 1,25 Stunden als Zeitungszustellerin arbeitet, unter das Nachtarbeitsverbot?

vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren.Der Arbeitgeber wiederum erhält diese Kosten im Rahmen eines sogenannten U-2 Verfahrens von der Krankenkasse erstattet.Hinweis:Die Begriffsbestimmungen aus § 2 Arbeitszeitgesetz beziehen sich nur auf das Arbeitszeitgesetz. Daher die Formulierung ...

Stand: 23.04.2021

Dialog: 20616

Dürfen Kurzpausen, die ich wegen meiner Schwangerschaftsdiabetes einlegen muss, zu Lasten meiner Mittagspause gehen?

Die Ruhepausen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern allgemein ist in § 4 Arbeitszeitgesetz geregelt. Danach ist die Arbeit von mehr als 6 bis 9 Stunden durch im voraus feststehende Ruhezeiten für mindestens 30 Minuten zu unterbrechen. Da die Pausenzeiten aber mindestens 15 Minuten betragen müssen, können die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Arbeitszeitunterbrechungen von 6 x 5 Minuten ...

Stand: 03.04.2019

Dialog: 2515

Ist für eine schwangere Erzieherin in einem Kinderheim Sonntagsarbeit und Arbeit nach 20.00 Uhr erlaubt?

Sonn- und Feiertagsarbeit ist gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Kinderheimen gestattet.Die Beschäftigung werdender Mütter an Sonn- und Feiertagen und nach 20.00 Uhr ist abweichend von den arbeitszeitlichen Beschränkungen der §§ 5, 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) möglich, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme vorliegen.Nach § 5 MuSchG ist die Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr ...

Stand: 07.03.2019

Dialog: 1896

Darf ich als werdende Mutter in einem Wohnheim Sonn- und Feiertagsdienste machen?

Nach § 6 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf ein Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsie sich dazu ausdrücklich bereit erklärt (diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden),eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...

Stand: 12.02.2025

Dialog: 23384

Muss ich als Schwangere Sonntags arbeiten?

Nach § 6 Mutterschutzgesetz darf eine schwangere oder stillende Frau grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.Eine Beschäftigung ist nur zulässig, wenn:sich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes zugelassen ist,der Frau in jeder Woche im Anschluss ...

Stand: 28.11.2019

Dialog: 42940

Gilt die Ausnahmeregelung im Mutterschutz für Sonn- und Feiertagsarbeitsverbote grundsätzlich für alle Fachabteilungen in einem Krankenhaus?

Die Ausnahmeregelung für das mutterschutzrechtliche Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit steht im  § 6 Abs.1 Mutterschutzgesetz. Danach darf der Arbeitgeber schwangere oder stillende Frausen an Sonn- und Feiertagen nur beschäftigen, wennsich die Frau dazu ausdrücklich bereit erklärt,eine Ausnahme vom allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes ...

Stand: 19.01.2018

Dialog: 1392

Kann ein Arbeitgeber die Freistellung zum Stillen so gewähren, dass sie zu Beginn und Ende der täglichen Arbeit liegt?

 zu den Stillpausen und zur Bereithaltung von Räumlichkeiten, die zum Stillen geeignet sind, anordnen (§ 29 Abs.3 Nr.3 MuSchG).Durch die Gewährung der Stillpausen darf der stillenden Frau kein Entgeltausfall entstehen. Freistellungszeiten sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Sie werden nicht auf Ruhepausen angerechnet, die im Arbeitszeitgesetz oder in anderen Vorschriften festgelegt sind. ...

Stand: 14.09.2019

Dialog: 42450