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Ergebnisse 1 bis 9 von 9 Treffern

Ist die Beschäftigung von Schülern, die nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen, am Wochenende zulässig?

zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...

Stand: 18.11.2022

Dialog: 42755

Ab welchem Alter und wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler in den Ferien beschäftigt werden?

40 Std. betragen.­ Es dürfen nicht mehr als 5 Tage in der Woche sein.­ Nach 4,5 Std. Arbeitszeit muss eine Pause von mind. 15 Min. gewährt werden.­ Nach 4,5 - 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 30 Min.­ Bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 60 Min. ...

Stand: 09.04.2025

Dialog: 709

Wird eine Erlaubnis benötigt, wenn in der Film-Abschlussarbeit an der Hochschule für Medien ein Kind eine Rolle übernehmen soll?

Eine Bewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist immer dann notwendig, wenn eine Beschäftigung vorliegt. Eine Beschäftigung definiert sich über die Vermarktung des Films, eine Bezahlung für den Darsteller oder eine Weisungsgebundenheit.Das heißt, wenn dem Kind Anweisungen gegeben werden oder aber wenn es sich z.B. zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einfinden muss ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 14413

Darf eine 17-jährige bis 3.00 Uhr nachts in einer Gaststätte arbeiten?

Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen ...

Stand: 04.10.2023

Dialog: 1910

Darf ein Jugendlicher, der nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, nach einer 5-Tage-Schulwoche am Wochenende noch arbeiten?

werden. Dabei ist zu beachten, dass er nur mit den im § 16 und § 17 JArbschG genannten Arbeiten und nur zu den benannten Zeiten beschäftigt werden darf.Schüler (nicht Berufsschüler!), die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen ebenfalls an fünf Tagen arbeiten. Sie dürfen z. B. von Mittwoch bis Sonntag arbeiten. Sie dürfen aber auch fünf Tage zur Schule gehen und dann nur Samstags ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 22208

Mein Sohn möchte in den Ferien zwei Wochen in einem Restaurant arbeiten. Bis wie viel Uhr darf er abends arbeiten?

werden. Nach § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie z.B. beim MAGS NRW. ...

Stand: 10.01.2025

Dialog: 19047

Dürfen Jugendliche im Rahmen des freiwilligen sozialen Jahres in einer Klinik, z. B. für grundpflegerische Tätigkeiten, eingesetzt werden?

daran, was der Jugendliche/die Jugendliche in dieser Zeit lernen soll. Dieses sogenannte Ausbildungsziel ist abhängig von der Art des FSJ und orientiert sich an der Zielsetzung und Aufgabe der Beschäftigungsstelle.Dabei ist aber auch zu beachten, dass die Tätigkeiten den Jugendlichen/die Jugendliche weder physisch noch psychisch überfordern dürfen (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG). Im Rahmen ...

Stand: 09.07.2019

Dialog: 19615

Was ist bei der Beschäftigung von Kindern im Betriebspraktikum zu beachten?

im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...

Stand: 11.11.2024

Dialog: 42234

Darf ich einen Dreizehnjährigen mit der Auslieferung von Arzneimitteln beschäftigen?

und vollzeitpflichtige Jugendliche psychisch und physisch nicht überfordern oder mit Unfallgefahren verbunden sein. Nach § 5 Abs. 3 JArbSchG ist eine Beschäftigung nur an Werktagen von Montag - Freitag und nicht vor oder während des Schulunterrichts, in der Zeit zwischen 08.00 und 18.00 Uhr bis zu zwei Stunden, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden täglich zulässig.Weitere ...

Stand: 25.04.2019

Dialog: 4801