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Ist auch für die Betriebsratstätigkeit eine Beurteilung der psychischen Belastungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Voraussetzung ist also, dass die Beschäftigten eine Arbeit im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes für den Arbeitgeber ausführen.Dies spiegelt sich in § 5 ArbSchG auch bei der Erwähnung ps ...

Stand: 22.10.2024

Dialog: 25946

Wer darf nach der Betriebssicherheitsverordnung die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Der § 2 Abs. 5 BetrSichV lautet: "(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die F ...

Stand: 17.01.2025

Dialog: 24854

Muss bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung die Anonymität der Mitarbeiter gewahrt bleiben oder darf sie öffentlich durchgeführt werden?

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder ...

Stand: 11.02.2025

Dialog: 43035

Müssen in in einer Gefärdungsbeurteilung neben den Gefährdungen auch die Auswirkungen, die z.B. eine Schnittverletzung haben kann, aufgelistet werden?

Um diese Frage beantworten zu können, ist ein Blick in das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hilfreich.Gemäß § 4 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:"1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglich ...

Stand: 06.11.2024

Dialog: 44025

Welche Unterstützungspflichten habe ich als Vorgesetzter bei der Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung Psyche?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt zur Beratung des Arbeitgebers verpflichtet.Weitere betriebliche Akteure, die unterstützen und sich beteiligen können, sindFührungskräfte,Betriebs-/Personalrat,ggf. PersonalabteilungBeschäftigteVerantwortliche für Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutzbeauftragte, Sch ...

Stand: 07.11.2024

Dialog: 42911

Müssen bei der Gefährdungsbeurteilung Psyche auch psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme der Beschäftigten berücksichtigt werden?

Nein, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden Belastungen der Arbeit ermittelt und beurteilt. Psychische Probleme aus der Privatsphäre oder Suchtprobleme sind nicht Inhalt der Gefährdungsbeurteilung. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge spezifische Gefährdungen für ausgewählte Personengruppen zu erfassen und beurteilen.Zu beurteilen sind nach Verständigung der Trä ...

Stand: 07.11.2024

Dialog: 42912

Ist es sinnvoll, bei der Gefährdungsbeurteilung den Teil der psychischen Belastungen unabhängig von der restlichen Beurteilung durchzuführen?

Psychische Belastungen und Gefährdungen werden bzgl. der Gefährdungsbeurteilung prinzipiell genauso behandelt wie andere Gefährdungen. Insofern gibt es im Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und den darauf gestützten Verordnungen keine Vorgaben, in welcher Reihenfolge die Gefährdungen beurteilt und bearbeitet werden müssen. "Regelkonform" wäre also auch eine zeitlich unabhängige Bearbeitung, auch durch ...

Stand: 17.03.2025

Dialog: 23785

Muss ich für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, auch wenn sie nicht zu eigentlichen Aufgaben von Beschäftigten gehört?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Dazu gehören auch nicht gewöhnliche Arbeitszustände, die zu Unfällen oder zu Beeinträchtigung der Gesundheit führen können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist hierbei unerheblich. S ...

Stand: 16.06.2025

Dialog: 44123

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