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Kann eine Pflichtenübertragung auch horizontal auf gleicher Ebene z.B. zwischen zwei Abteilungsleitern erfolgen?

Die Übertragung von Arbeitgeberpflichten im Sinne des § 13 Abs. 2 ArbSchG beinhaltet immer eine Delegation von "oben nach unten", also auf bestimmte Personen der direkt nächstunteren Führungsebene. Dabei sind die Aspekte der Auswahlverantwortung zu berücksichtigen (Eignung, Befähigung, Zuverlässigkeit usw.). Diese Delegation erfolgt schriftlich durch den entsprechenden Vorgesetzten/Arbeitgeber ...

Stand: 25.10.2015

Dialog: 25097

Kann ein Bereichsleiter, dem vom Geschäftsführer Unternehmerpflichten übertragen wurden, diese zum Teil weiter auf Abteilungsleiter übertragen?

können. Hier ist eine Delegation in der Vertikalen erforderlich. Beteiligte einer Pflichtenübertragung sind der Vorgesetzte und der unterstellte Mitarbeiter (vertikale Pflichtenübertragung). Die Befugnis zur Übertragung von Arbeitsschutzpflichten hat jeder Geschäftsführer und auch jeder Betriebs- oder Amtsleiter (Personen i.S. des § 13 Abs. 1 Nr. 4 ArbSchG) kraft ihrer Leitungsfunktion. Allen Anderen - also besonders ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17048

Kann man die Weisungsbefugnisse auch durch Übertragung von Unternehmerpflichten erhalten?

Umfangreiche Informationen bietet die A006 "Verantwortung im Arbeitsschutz - Rechtspflichten, Rechtsfolgen, Rechtsgrundlagen" der BG RCI.Unter der Nummer 2.1.3 "Delegation von Unternehmerpflichten (Pflichtenübertragung)" wird u. a. ausgeführt:"...Verantwortung zu tragen setzt die Möglichkeit voraus, sicherheitswidrige Zustände und vorschriftswidriges Verhalten selbst durch geeignete Maßnahmen abzu ...

Stand: 29.09.2022

Dialog: 43607

Kann ich mich der Anordnung eines Vorgesetzten widersetzen, wenn ich Arbeiten an einer Anlage ausüben soll, die nicht abgenommen ist?

, werden in der betrieblichen Praxis eher die Ausnahme sein. Unter dem dritten Abschnitt des Arbeitsschutzgesetzes werden den Beschäftigten Pflichten auferlegt, aber auch Rechte eingeräumt. So haben die Beschäftigten dem Arbeitgeber oder dem zuständige Vorgesetzten "jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt ...

Stand: 17.07.2018

Dialog: 6030

Besteht ein Interessenkonflikt, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit und verantwortliche Elektrofachkraft bestellt wird?

vom Arbeitgeber an sie delegierte Führungsaufgaben wahrnehmen.Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Betriebsärzte sind sowohl nach der Konzeption des SGB VII als auch der des ASiG nicht Vorgesetzte mit Weisungs- und Anordnungsbefugnissen. Sie müssen ihre Arbeitszeit im Sinne der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung nach der DGUV Vorschrift 2 leisten. In dem Betriebsbereich ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 42587

Darf der Geschäftsführer einen Stellvertreter bestimmen, der die Protokolle von Sicherheitsbegehungen entgegennimmt?

Arbeitgeber / Geschäftsführer hat sich nur in regelmäßigen Abständen davon zu überzeugen, dass der Pflichtenübernehmer seinen Aufgaben nachkommen kann und auch nachkommt.Die Verantwortung einer Führungskraft endet dort, wo die zur Verfügung stehenden Mittel und die Weisungsbefugnis der Führungskraft enden. Sie hat aber die Pflicht Mängel, die sie selbst nicht abstellen kann, ihrem Vorgesetzten zu melden ...

Stand: 19.09.2019

Dialog: 6590

Darf ein Chief Operating Officer (COO) Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG direkt an einen Vorarbeiter übertragen?

Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche E ...

Stand: 21.09.2023

Dialog: 43820

Muss dem Empfänger der Pflichtenübertragung generell ein Geldbetrag eingeräumt werden?

und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung zu treffen. Kann er in der Regel nicht ohne Zustimmung seines Vorgesetzten tätig werden, so fehlt es an einem eigenverantwortlichen Handeln. Eine wesentliche Voraussetzung für die eigene Verantwortung des Beauftragten ist die Ausübung der Weisungsbefugnis anstelle ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15650