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Ergebnisse 21 bis 28 von 28 Treffern

Ist eine Übertragung von Unternehmerpflichten auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich?

. (zu finden über www.dguv.de/publikationen)Hieraus ergibt sich, dass eine Pflichtenübertragung auf zuverlässige und fachkundige Personen möglich ist. Hier sollte beachtet werden, dass diese auch realistisch ist. Maßgebend für die Übertragung der Pflichten ist, dass derjenige über ausreichende sachliche, personelle und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen ...

Stand: 06.06.2018

Dialog: 42308

Wer ist für die persönliche Schutzausrüstung von Zeitarbeitnehmern verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...

Stand: 24.01.2019

Dialog: 10461

Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind?

ist die Pflicht des Arbeitsgebers zur Schaffung einer geeigneten Organisation und zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Führungsstrukturen. Es können nicht nur Beschäftigte des Arbeitgebers, sondern auch externe Dienstleister oder freiberuflich Tätige besonders beauftragt werden. Wer besonders beauftragt werden soll, muss zuverlässig und fachkundig sein. Zuverlässig ist, wer persönlich ...

Stand: 15.12.2015

Dialog: 25557

Darf ein Sachverständiger einer externen Organisation Arbeitsmittel als befähigte Person prüfen und die Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Betriebsarzt unterstützen lassen. Der Arbeitgeber kann die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung an eine oder mehrere fachkundige Personen delegieren oder sich fachkundig beraten lassen. Er muss sicherstellen, dass die für ihn tätig werdenden Personen über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Die Gesamtverantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Arbeitgeber. Insofern sehen wir keine ...

Stand: 21.07.2015

Dialog: 13362

Müssen wir kontrollieren, ob von uns beauftragte Firmen geprüfte Betriebsmittel verwenden?

; dies kann durch Begehungen erfolgen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat.“ Es besteht aber keine formelle arbeitsschutzrechtliche Pflicht, dass der Auftraggeber nachhält, dass die den Beschäftigten der Fremdfirma von deren Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel entsprechend den Prüfvorschriften der BetrSichV geprüft ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 22872

Müssen wir für Zeiten, in denen ein Schwimmbecken von Mitarbeitern genutzt wird, eine Aufsicht gewährleisten?

. 5.13 beschreibt die Anforderungen, die an einen Retter zur Rettung Ertrinkender zu stellen sind; ohne diese konkret zu fordern.Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Gefahren für seine Beschäftigten zu bewerten und erforderliche Maßnahmen festzulegen und umzusetzen. Dabei sollte er sich auch vom Betriebsarzt beraten lassen. Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen ...

Stand: 12.12.2018

Dialog: 13440

Wie ist der Begriff der Fachkunde gemäß Arbeitsschutzgesetz zu verstehen und zur Sachkunde abgegrenzt?

nach der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV unterstützen soll, wird explizit auch die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit genannt (vgl. § 6 Abs.11 GefStoffV). Allerdings sollen diese Personen auf Grund ihrer Funktion im Betrieb nicht als Verantwortliche im Sinne von § 13 Abs. 2 ArbSchG beauftragt werden. Weitere Erläuterungen zu der Frage der Fachkunde nach der GefStoffV finden ...

Stand: 12.06.2025

Dialog: 5738

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

?Sind alle drei Fragen zu bejahen, haben Sie fahrlässig im Sinne des StGB gehandelt.Zu Ihren weiteren Pflichten gehört die Kontrolle der Mitarbeiter. Die müssen Sie erfüllen. Dazu müssen Sie - nachweisbar- regelmäßig unauffällige und stichprobenartig vertiefte Kontrollen durchführen. Vernachlässigen Sie Ihre Dienstaufsicht, haften Sie ebenfalls strafrechtlich.Unfallverhütungsvorschriften sind Mindestnormen ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

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