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Ergebnisse 21 bis 28 von 28 Treffern

Wie sind die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt, wenn ein Arbeitgeber Beschäftigte in dem Betrieb eines Zulieferers entsendet? Was ist bezüglich Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

Wenn Sie als in Deutschland ansässiges Unternehmen Beschäftigte einem anderen Betrieb zur Arbeitsleistung überlassen, ist das eine Beschäftigung nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Die gewerbsmäßige Überlassung bedarf der Erlaubnis der Arbeitsagentur. Nicht gewährt bzw. entzogen wird die Erlaubnis, wenn u. a. Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten werden oder die Gestaltung der Betrieb ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 12990

Ist eine Übertragung von Unternehmerpflichten auch auf ehrenamtlich tätige Personen möglich?

. (zu finden über www.dguv.de/publikationen)Hieraus ergibt sich, dass eine Pflichtenübertragung auf zuverlässige und fachkundige Personen möglich ist. Hier sollte beachtet werden, dass diese auch realistisch ist. Maßgebend für die Übertragung der Pflichten ist, dass derjenige über ausreichende sachliche, personelle und organisatorische Mittel verfügt und befugt ist, die erforderlichen Maßnahmen ...

Stand: 06.06.2018

Dialog: 42308

Wer ist für die persönliche Schutzausrüstung von Zeitarbeitnehmern verantwortlich?

Der Arbeitgeber ist nach den Pflichten in den §§ 3, 4, und 5 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG sowie der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen - PSA bei der Arbeit (PSA-Benutzungsverordnung) für die Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung verantwortlich. Bei Zeitarbeitnehmern ist dies als Arbeitgeber der Verleiher ...

Stand: 24.01.2019

Dialog: 10461

Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind?

ist die Pflicht des Arbeitsgebers zur Schaffung einer geeigneten Organisation und zur Einbindung des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Führungsstrukturen. Es können nicht nur Beschäftigte des Arbeitgebers, sondern auch externe Dienstleister oder freiberuflich Tätige besonders beauftragt werden. Wer besonders beauftragt werden soll, muss zuverlässig und fachkundig sein. Zuverlässig ist, wer persönlich ...

Stand: 15.12.2015

Dialog: 25557

Darf ein Chief Operating Officer (COO) Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG direkt an einen Vorarbeiter übertragen?

Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden (...). Der Arbeitgeber hat damit durch den Aufbau einer geeigneten Organisation dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergebenden Aufgaben auf Mitarbeiter, insbesondere Führungskräfte verteilt werden. Hierbei handelt ...

Stand: 21.09.2023

Dialog: 43820

Müssen wir kontrollieren, ob von uns beauftragte Firmen geprüfte Betriebsmittel verwenden?

; dies kann durch Begehungen erfolgen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat.“ Es besteht aber keine formelle arbeitsschutzrechtliche Pflicht, dass der Auftraggeber nachhält, dass die den Beschäftigten der Fremdfirma von deren Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel entsprechend den Prüfvorschriften der BetrSichV geprüft ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 22872

Muss die Schulleitung der Sicherheitsfachkraft mitteilen, wenn sie von der Sifa vorgeschlagene Maßnahmen ablehnt bzw. ihnen nicht zustimmt?

und Schulleiter für den Schutz der Beschäftigten verantwortlich sind. Ihre Pflichten erstrecken sich nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) dabei insbesondere auf die•Ermittlung der Gefährdungspotenziale der Arbeitsplätze (Gefährdungsbeurteilung),•Veranlassung der Gefahrenbeseitigung und Wirksamkeitsprüfung der durchgeführten Maßnahmen sowie•Dokumentation dieser Tätigkeiten.In der täglichen Arbeit ...

Stand: 17.09.2022

Dialog: 24784

Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Beschäftigte bei der Übertragung von Unternehmerpflichten?

Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel die Haftu ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 4617

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