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Muss sich die Übertragung von Unternehmerpflichten auf das Arbeitssicherheitsgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz beziehen?

Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz ...

Stand: 26.03.2016

Dialog: 23440

Welche haftungs- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für Beschäftigte bei der Übertragung von Unternehmerpflichten?

."Für das Innenverhältnis ist auf die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung zu verweisen.Die zuständigen Behörden sind gegenüber dem Verpflichteten anordnungsbefugt; auch Bußgelder und Strafen können gem. der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (vgl. §§ 25, 26 Arbeitsschutzgesetz) verhängt werden. ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 4617

Wie sind die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt, wenn ein Arbeitgeber Beschäftigte in dem Betrieb eines Zulieferers entsendet? Was ist bezüglich Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

der Betriebsorganisation nicht geeignet ist, die üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen. Verleiher und Entleiher schließen über die Arbeitnehmerüberlassung einen schriftlichen Vertrag. Darin sind die Person(en), die wahrzunehmenden Tätigkeiten sowie die Arbeitsbereiche, das Entgelt und auch arbeitsschutzrechtliche Aspekte festzulegen. Verantwortlich für die Arbeitsschutzmaßnahmen im Überlassungsprozess, also ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 12990

Wie sind bei einer Planinsolvenz die Verantwortlichkeiten im Arbeitsschutz geregelt?

Zur Frage, wer Adressat im Betrieb zur Umsetzung der entsprechenden arbeitsschutzrechtlichen Pflichten im Falle einer Insolvenz ist, gilt folgendes: Im Rahmen eines (Plan)Insolvenzverfahrens wird in der Regel ein Insolvenzverwalter tätig. Die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers werden in solchen Fällen privaten Amtsträgern zur Ausübung überwiesen, ohne dass diese dadurch selbst Rechtsträger ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 15445

Müssen wir kontrollieren, ob von uns beauftragte Firmen geprüfte Betriebsmittel verwenden?

; dies kann durch Begehungen erfolgen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat.“ Es besteht aber keine formelle arbeitsschutzrechtliche Pflicht, dass der Auftraggeber nachhält, dass die den Beschäftigten der Fremdfirma von deren Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel entsprechend den Prüfvorschriften der BetrSichV geprüft ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 22872

Wie sind die Prüfaufgaben nach ASiG in Zeiten der BetrSichV zu interpretieren?

, die durch betriebliche Besonderheiten, Neuplanungen und Neubeschaffungen u.v.a.m. erforderlich werden können. Es gehört zu den ordinären Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Anlagen, Maschine u.v.a.m. arbeitsschutzrechtlich zu überprüfen, sofern dies nicht bei Prüfungen anderer wie den von Ihnen angesprochen erfolgt. In dem Fall bleibt zu prüfen, ob die Prüfungen erfolgt sind und inwieweit das Ergebnis ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 28180

Ist es zulässig, dass mein Arbeitgeber organisatorische Dinge (wie Erste-Hilfe-Kurse, DGUV Vorschrift 3 Prüfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge) nicht regelt, sondern an die Beschäftigten delegiert?

Vorsorgeverordnung).Bereits die amtliche Überschrift des § 3 ArbSchG „Grundplichten des Arbeitgebers“ signalisiert, dass es sich um eine arbeitsschutzrechtliche Basisvorschrift handelt. In der Sache normieren die Grundpflichten des § 3 ArbSchG Anforderungen an folgende Aspekte des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes:Inhalt und Umfang der Verantwortung des Arbeitgebers für den ArbeitsschutzVorgehens ...

Stand: 13.07.2024

Dialog: 43976

Wer ist für den Arbeitsschutz von Fremdfirmen verantwortlich, die Tätigkeiten auf dem Werksgelände ausüben?

durch Aufsichtführende überwacht werden, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat."Hinweis:Üblicherweise wird ein Aufsichtsführender oder Koordinator benannt, der die Einhaltung der betrieblichen bzw. arbeitsschutzrechtlichen Regelungen stichprobenartig überprüft ...

Stand: 16.05.2023

Dialog: 6265