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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Ist es zulässig, dass mein Arbeitgeber organisatorische Dinge (wie Erste-Hilfe-Kurse, DGUV Vorschrift 3 Prüfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge) nicht regelt, sondern an die Beschäftigten delegiert?

können.Durch § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG wird geregelt, dass der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation sorgen muss. Dies umfasst somit auch die Organisation der Ersten Hilfe, der Prüfung von Arbeitsmittel und die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Konkretisiert werden diese Pflichten durch die Arbeitsschutzvorschriften nach § 18 ArbSchG (Betriebssicherheitsverordnung, arbeitsmedizinische ...

Stand: 13.07.2024

Dialog: 43976

Müssen wir für Zeiten, in denen ein Schwimmbecken von Mitarbeitern genutzt wird, eine Aufsicht gewährleisten?

Anforderungen an den Betrieb von Schwimmbecken, welches Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird, ergeben sich neben dem Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention aus der DGUV Regel 107-001 - Betrieb von Bädern .Die Regel sieht vor, dass für Schwimmbäder bestimmter Größe Aufsichtsräume und Erste-Hilfe-Räume eingerichtet sein müssen (Nr. 4.3). Die Nr ...

Stand: 12.12.2018

Dialog: 13440

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

- Beschaffung sicherer Arbeitsmittel- Erteilung von Anweisungen für einen sicheren Betriebsablauf- Unterweisung der Mitarbeiter über die Sicherheitsbestimmungen- Auswahl und Bestellung geeigneter Führungskräfte- Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe- Bestellung von Ersthelfern- Regelmäßige Kontrolle der erteilten Anweisungen- Information der Mitarbeiter und der Mitarbeitervertretung (MAV ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

Endet die Beauftragung mit Wechsel des Unternehmers bzw. mit Wechsel der beauftragenden Führungskraft?

erfolgen.Das gleiche gilt bei Unternehmerwechseln: jeder Arbeitgeber entscheidet für sich, wie er die Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitsschutzgesetz und den Verordnungen wahrnehmen und organisieren will. Danach kann die Beauftragung geeigneter Personen erfolgen. So bleibt es ihm auch freigestellt, die bestehende Organisation erst einmal zu übernehmen, aber auch dies muss schriftlich mitgeteilt werden.Die ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 42548

Wie gliedert sich die Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Feuerwehr, wenn es keine eigenen Vereinbarungen gibt?

geregelt. Verantwortlich für die kommunalen Einrichtungen des Brandschutzes ist daher an erster Stelle die Kommune. Näheres dazu findet sich in der Regel in der jeweiligen Gemeindeordnung bzw. in dem anzuwendenden Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung. Für rein ehrenamtlich Tätige in Freiwilligen Feuerwehren findet das Arbeitsschutzgesetz keine unmittelbare Anwendung. Hier haben ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 17408

Muss aufgrund des Arbeitsschutzes zu jedem Zeitpunkt (Spät-, Nachtschicht) eine Führungskraft mit disziplinarischer Weisungsbefugnis im Betrieb anwesend sein?

/Qualifikationen sind erforderlich oder sinnvoll?Die Verantwortung für die Beauftragungen hat erst einmal der Arbeitgeber. Weiter verantwortlich sind nach § 13 ArbSchG sein gesetzlicher Vertreter und z. B. andere Personen, die mit der Leitung des Unternehmens oder des Betriebes beauftragt sind. Daneben kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit einzelnen Aufgaben beauftragen ...

Stand: 15.11.2021

Dialog: 27955

Wie sind die Prüfaufgaben nach ASiG in Zeiten der BetrSichV zu interpretieren?

Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach- und S ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 28180

Darf ein Chief Operating Officer (COO) Unternehmerpflichten nach § 13 ArbSchG direkt an einen Vorarbeiter übertragen?

Grundsätzlich macht der § 13 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erst einmal keine Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung von Hierarchiestufen bei der Pflichtenübertragung, sondern stellt als einzige Bedingungen die Zuverlässigkeit und Fachkunde heraus. Diese beiden Punkte sind somit für eine wirksame Pflichtenübertragung zwingende Voraussetzungen.Die Zuverlässigkeit betrifft hier die persönliche ...

Stand: 21.09.2023

Dialog: 43820