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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Besteht ein Interessenkonflikt, wenn eine Person als Fachkraft für Arbeitssicherheit und verantwortliche Elektrofachkraft bestellt wird?

Die §§ 1, 2, 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) begründen die Möglichkeit und die Verpflichtung des Arbeitgebers, bestimmte Personen vertraglich zu den dort vorgesehenen Funktionen zu verpflichten. Diese Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte müssen von den verantwortlichen Personen i. S. von § 13 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterschieden werden, die eigenverantwortlich vom Arbeitgebe ...

Stand: 14.02.2019

Dialog: 42587

Muss sich die Übertragung von Unternehmerpflichten auf das Arbeitssicherheitsgesetz oder das Arbeitsschutzgesetz beziehen?

Im Arbeitsschutz sind unter Unternehmerpflichten diejenigen Pflichten zu verstehen, die der Arbeitgeber durch die arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben zu erfüllen hat. Dies können u. a. die Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter, Bereitstellung geeigneter PSA (persönliche Schutzausrüstung) oder auch Schaffung einer geeigneten Organisation sein.Im § 13 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG ...

Stand: 26.03.2016

Dialog: 23440

Müssen wir kontrollieren, ob von uns beauftragte Firmen geprüfte Betriebsmittel verwenden?

; dies kann durch Begehungen erfolgen. Der Unternehmer hat ferner mit dem Fremdunternehmen Einvernehmen herzustellen, wer den Aufsichtführenden zu stellen hat.“ Es besteht aber keine formelle arbeitsschutzrechtliche Pflicht, dass der Auftraggeber nachhält, dass die den Beschäftigten der Fremdfirma von deren Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel entsprechend den Prüfvorschriften der BetrSichV geprüft ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 22872

Wer darf in einem Chemiebetrieb Arbeitnehmer mit Arbeiten beauftragen?

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber, der auf Werkvertragsbasis arbeitet, umfassend für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten auch bei Einsätzen in Fremdbetrieben verantwortlich.Sowohl nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes als auch nach den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften besteht aber eine Pflicht zur Zusammenarbeit der Arbeitgeber (§ 8 Arbeitsschutzgesetz, § 6 ...

Stand: 12.08.2015

Dialog: 13048

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

1. Das Thema Arbeitssicherheit muss auch in der Kirche ein großes Thema sein. In Deutschland arbeiten allein in den Gemeinden, Einrichtungen und Verwaltungen der evangelischen Kirche ca. 220.000 Menschen. Dort sind pro Jahr über 1.000 Arbeitsunfälle mit teilweise schwerwiegenden Folgen zu beklagen.Die Arbeitsschutzvorschriften richten sich in erster Linie an den Unternehmer (Arbeitgeber). Unterneh ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

Ist es rechtlich zulässig, dass freiberuflich tätige Personen als Führungskräfte mit Personalverantwortung eingesetzt werden und damit weisungsbefugt sind?

für den übertragenen Aufgabenbereich vorhanden sein, nicht aber unbedingt durch Ausbildungs- und Prüfbescheinigungen nachgewiesen werden. Frage 2: Wie kann eine schriftliche Beauftragung / Pflichtenübertragung formuliert werden, damit eine wirksame Pflichtenübertragung für einen freiberuflichen „Beschäftigten“ besteht. Diesen externen Beauftragten müssen zusätzlich zu den im Auftrag (etwa im Dienst- oder Werkvertrag ...

Stand: 15.12.2015

Dialog: 25557

Wenn der Subunternehmer offensichtlich nicht die nötige Sorgfaltspflicht durchsetzt, ist dann auch der Auftraggeber veranwortlich?

auch den Auftragnehmer oder Subunternehmer ohne eigene Arbeitnehmer, da diese durch ihre Tätigkeiten auch Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährden können.Sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 8 ArbSchG) wie auch nach § 6 DGUV Vorschrift 1 besteht eine Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern unterschiedlicher Betriebe. In den genannten Vorschriften heißt es u.a.:„Der Arbeitgeber muss ...

Stand: 10.03.2021

Dialog: 6599

Kann ich mich der Anordnung eines Vorgesetzten widersetzen, wenn ich Arbeiten an einer Anlage ausüben soll, die nicht abgenommen ist?

schuldhaftes Zögern) annimmt. Zuständige Arbeitsschutzbehörden für die jeweiligen Bundesländer finden Sie hier. Beabsichtigen Sie aufgrund sicherheitstechnischer Bedenken Ihren Arbeitsplatz zu verlassen, ist zu empfehlen (sofern keine unmittelbare erhebliche Gefahr besteht) sich für weitere Beratung zuvor an eine entsprechend autorisierte Stelle (Gewerkschaften, Verbände, Angehörige der rechtsberatenden ...

Stand: 17.07.2018

Dialog: 6030