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Kann eine ASA-Sitzung auch stattfinden, ohne dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zugegen ist?

Die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses ist gesetzlich festgelegt und ergibt sich aus § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Zu den Mitgliedern des Arbeitsschutzausschusses gehören danach:- der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter,- zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder,- Betriebsärzte,- Fachkräfte für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragte nach § 22 des S ...

Stand: 20.02.2025

Dialog: 21952

Ist es zulässig, die Arbeitsschutzausschusssitzung ohne Einladung und Wissen des Betriebsrates durchzuführen?

Nein.Der Arbeitsschutzausschuss hat seine Rechtsgrundlage im § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Danach hat der Arbeitsschutzausschuss die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und setzt sich zusammen aus:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmt ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 15188

Wenn der Arbeitgeber zu einer Arbeitssicherheitsausschusssitzung eingeladen hat und ein oder beide Betriebsratsmitglieder verhindert sind, kann dann die Sitzung trotzdem stattfinden?

Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) setzt sich der Arbeitsschutzausschuss (ASA) wie folgt zusammen:- dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,- Betriebsärzten,- Fachkräften für Arbeitssicherheit und- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.Grundsätzlich sollten alle genannten Teilnehmer an den ASA ...

Stand: 05.09.2024

Dialog: 42440

Ist es möglich, dass ein am Arbeitsschutzausschuss teilnehmendes Betriebsratsmitglied gleichzeitig der Unternehmensbeauftragte ist?

in den Arbeitsschutzausschuss entscheidet der Betriebsrat durch Beschluss, und zwar mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder, ebenso über die Abberufung, die jederzeit und ohne besondere Gründe erfolgen kann."(Auszug aus dem Kommentar von Anzinger/Bieneck "Arbeitssicherheitsgesetz" zu § 11 Rd-Nr. 24 bis Rd-Nr. 26)Sollte der Arbeitgeber-Beauftragte seine Funktion im Arbeitsschutzausschuss weiter fortführen wollen ...

Stand: 30.05.2018

Dialog: 42309

Kann eine Arbeitsschutzausschusssitzung durchgeführt werden, wenn der Arbeitgeber oder sein Vertreter nicht anwesend sind?

Das Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- verpflichtet den Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG). Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitgeber ist gemäß Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich. Auch aus diesem Grund muss der Arbeitgeber ...

Stand: 04.08.2015

Dialog: 6743

Gibt es eine rechtliche Handhabe den Betriebsrat zur effektiven Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses zu bewegen?

SozialgesetzbuchDie vom Betriebsrat bestimmten Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses müssen dem Betriebsrat angehören, die Mitgliedschaft in Ausschüssen -wie dem von Ihnen genannten Arbeits- und Gesundheitsausschuss- ist nach dem ASiG nicht erforderlich.Wenn der Betriebsrat trotz Einladung nicht an der ASA-Sitzung teilnimmt, sollten zunächst die Gründe hierfür erfragt werden. Grundsätzlich sollten alle genannten ...

Stand: 04.01.2021

Dialog: 28212

Ist irgendwo geregelt, wer zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?

sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen. ... Sind Beschäftigte auf Grund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu gewährleisten, und hilft der Arbeitgeber darauf ...

Stand: 06.10.2023

Dialog: 10174

Wie setzt sich der Arbeitsschutzausschuss zusammen, wenn kein Betriebsrat gebildet ist?

, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zu allen Maßnahmen zu hören, die Auswirkungen auf Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer haben können."Diese Vorschrift korrespondiert mit § 17 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, wonach die Arbeitnehmer berechtigt sind, "dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit ...

Stand: 04.03.2021

Dialog: 18262