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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Wie berechnen sich die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten bei einem Betrieb, der die meisten Mitarbeiter nur für die Dauer von Veranstaltungen anstellt?

Die Anzahl der Beschäftigten ist eine der Grundlagen für die Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten..Die grundsätzliche Regelung findet sich in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" im § 2 Abs. 5. Dort ist festgelegt: "Bei der Berechnung der Zahl der Beschäftigten sind jährliche Durchschnittszahlen zugrunde ...

Stand: 08.10.2021

Dialog: 22060

Wie müssen Saisonarbeiter für die Betreuungszeiten gemäß der DGUV Vorschrift 2 berücksichtigt werden?

In den FAQs zur DGUV Vorschrift 2 „ Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ der VBG heißt es unter Frage 9 "Wie werden für die Berechnung der Grundbetreuung Teilzeit- und Saisonkräfte berücksichtigt?" wie folgt:"Teilzeit- und Saisonkräfte werden bei der Berechnung der Grundbetreuung anteilig berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ...

Stand: 18.02.2025

Dialog: 44072

Brauche ich in einem Reedereibetrieb die auf Seeschiffen Beschäftigten bei der Berechnung der Betreuungszeiten nicht zu berücksichtigen?

Die auf Seeschiffen beschäftigten Personen müssen bei der Berechnung der Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber hat versucht, den Arbeitsschutz so einheitlich wie möglich zu regeln. Dies gilt auch für Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Bereich der Seeschifffahrt unter deutscher Flagge. Die alte Regelung, wonach ...

Stand: 17.03.2015

Dialog: 23364

Ab welchem Prozentsatz geht man bzgl. der Ermittlung betriebsspezifischer Bedarfe nach DGUV V2 von einer hohen Krankheitsquote aus?

Die Krankheitsquote kann nur dann in die Berechnung der Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 eingehen, wenn die Erkrankungen der Mitarbeiter berufsbedingt darstellbar sind. z.B.: Erkältungserkrankungen, weil die Mitarbeiter in Zugluft arbeiten oder Atemwegserkrankungen, wenn die Atemluft im Büro nicht ausreichend angefeuchtet ist. Ein genauer Prozentsatz kann nicht angeben werden und sollte ...

Stand: 20.11.2015

Dialog: 25325

Wie berechnen sich die Einsatzzeiten für die arbeitsmedizinische/sicherheitstechnische Betreuung in Reedereibetrieben?

Die von von Ihnen dargestellte Verfahrensweise ist bei Kenntnis der berufsgenossenschaftlichen Regelungen nicht zulässig.Anzuwendende Vorschrift ist die DGUV V2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Anzuwenden sind die in der Anlage 2 genannten Zahlen. Sie finden die Werte in dieser Veröffentlichung auf Seite 8: https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/vorschriften_regeln/dguv ...

Stand: 23.03.2018

Dialog: 23406

Werden bei einer Schule die Schüler in die Berechnung der Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit mit eingerechnet?

Die DGUV Vorschrift 2 beschränkt den Anwendungsbereich des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG ausdrücklich auf „Beschäftigte“, nicht auf „Versicherte“. Somit werden Schüler bei der Ermittlung der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nicht berücksichtigt. Es sind allerdings für die Beschäftigten der Schule zusätzliche betriebsspezifische Betreuungserfordernisse denkbar, wenn von den Schülern ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 17465

Wird die Arbeitszeit eines leitenden Sicherheitsingenieurs in die nach DGUV Vorschrift 2 zu erbringende Einsatzzeit einbezogen?

Gemäß DGUV Vorschrift 2  hat der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach §§ 3 und 6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) entsprechend den Betreuungserfordernissen nach Anlage 2 der Vorschrift zu bestellen. Die DGUV Vorschrift 2 enthält keine Regelungen zur innerbetrieblichen Organisation dieser Bestellverpflichtung. Das ASiG enthält eine Regelung ...

Stand: 03.04.2017

Dialog: 15333

Spricht etwas dagegen, die betreuten Beschäftigten mit in die Berechnung der Gesamtbetreuung nach der neuen DGUV V2 einzubeziehen, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist?

mit in die Berechnung einzubeziehen, nichts entgegen, zumal der Arbeitgeber einverstanden ist. Hinweis: Da die DGUV Vorschrift 2 wie auch die bisherigen Unfallverhütungsvorschriften als Satzung des jeweiligen Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse ) veröffentlicht werden wird, empfehlen wir Interpretationsfragen, die sich aus der DGUV Vorschrift 2 http://www.dguv.de/inhalt ...

Stand: 29.07.2015

Dialog: 12364