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Wer organisiert und vermittelt die Kranvorfahrtsregel auf einer Baustelle?

ist mit den Verantwortlichen der verschiedenen Unternehmen vor Ort abzustimmen.Für die Einweisung/Unterweisung der einzelnen Mitarbeiter der verschiedenen Unternehmungen vor Ort ist jedoch der jeweilige Verantwortliche der Firma zuständig.Vielfach unterweist in der betrieblichen Praxis auch der Koordinator im Rahmen seiner Funktion die Beschäftigten. ...

Stand: 29.05.2019

Dialog: 11751

Muss neben dem Architekten noch ein weiterer Koordinator bestellt werden?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (kurz: SiGeKo) wird gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, gefordert. Der SiGeKo muss vom Bauherrn bestellt werden. Die Qualifikation des SiGeKo ist in der RAB 30 geregelt.Die DGUV Vorschrift 1 fordert in § 5 von einem Unternehmer, dass er bestimmte Maßnahmen zu ergreifen ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 6163

Muss beim Aufbau eines Lagerregals im Rahmen einer Umbaumaßnahme ein SiGeKo eingesetzt werden?

Anweisungen hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit erhalten haben. ...

Stand: 03.06.2019

Dialog: 27187

Brauche ich als Bauherr eines Einfamilienhauses einen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator?

Es gibt nur ein einziges Kriterium zur Frage, ob ein Koordinator erforderlich ist: Werden auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sein oder nicht? Anders ausgedrückt: Wenn mehr als ein Unternehmen am Bau Ihres Einfamilienhauses beteiligt sein wird, müssen Sie einen Koordinator bestellen (§ 3 Baustellenverordnung). Beachten Sie bitte auch, dass ein von Ihnen beauftragter ...

Stand: 27.05.2019

Dialog: 2346

Inwieweit ist der SiGeKo bei Asbestverdacht im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren?

Inwieweit ist der SiGeKo (ohne besondere Befugnisse) im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren? Bei Gefahr in Verzug, wie beispielsweise bei freiwerdenden Asbestfasern oder unmittelbarer Absturzgefahr, ist der Koordinator (mit oder ohne Weisungsbefu ...

Stand: 24.09.2020

Dialog: 43294

Muss für Arbeiten auf dem Gelände eines Stammbetriebes ein SiGeKo bestellt werden?

Da es sich hier aufgrund Ihrer Beschreibung um ein Bauvorhaben "eines Arbeitgebers" (Generalunternehmer) handelt, fordert die Baustellenverordnung (BaustellV) keinen Koordinator.Jedoch ist in diesem Fall zumindest § 8 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) "Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber" und die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 zu beachten. In § 8 ArbSchG und § 6 DGUV Vorschrift 1 ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 42584

Benötigen wir für den Austausch einer Lüftungsanlage einen Sigeko?

Grundsätzlich gilt die Baustellenverordnung (BaustellV) nur dann, wenn ein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV ausgeführt wird. Dies ist dann der Fall, wenn eine oder mehrere bauliche Anlagen errichtet, geändert oder abgebrochen werden.Da es sich hier aufgrund ihrer Beschreibung in Verbindung mit o. g. Legaldefinition um kein Bauvorhaben im Sinne der BaustellV handelt und die daraus resultierende ...

Stand: 07.01.2020

Dialog: 42987

Darf ein SiGeKo von den vom Generalunternehmer beauftragten Subunternehmern eine Gefährdungsbeurteilung verlangen, wenn bei der Bauausführungsphase Sicherheitsmängel offensichtlich zu Tage treten?

Generell gilt nach der Baustellenverordnung (BaustellV) § 5 (3): "Die Verantwortung der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten wird durch die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 nicht berührt." D. h. unabhängig von den erforderlichen Aktivitäten nach der Baustellenverordnung (wie Vorhandensein eines SiGeKo oder Vorliegen eines SiGePlans) ist der Arbeitgeber nach den einschlägigen ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 13482

Wie werden Verantwortlichkeiten und Pflichten auf Baustellen bei Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft geregelt?

in Sachen Arbeitsschutz benannt wird. Regelungen zu den Verantwortlichkeiten und Pflichten bei der Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) können ggf. auch in einer individuellen Baustellenordnung festgelegt werden. Unabhängig davon bleiben aber die einzelnen Arbeitgeber (Mitglieder der ARGE) für den Arbeitschutz in ihren Unternehmen/ auf der Baustelle verantwortlich. Für sie gelten grundsätzlich ...

Stand: 31.05.2019

Dialog: 14240