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Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung der Arbeit ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196

Muss bei der arbeitsmedizinischen Betreuung durch einen externen Dienstleister der Betriebsarzt namentlich benannt werden, oder reicht der Names des Dienstleisters?

Die namentliche Nennung des Betriebsarztes ist bei der Verpflichtung eines überbetrieblichen Dienstes nicht erforderlich, Nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- kann die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften ...

Stand: 23.01.2018

Dialog: 22921

Wie muss die Qualifikation von Medizinern sein, um nach § 3 ASiG als Betriebsärzte arbeiten zu können?

Laut § 4 Arbeitssicherheitsgesetz-ASiG darf der Arbeitgeber als Betriebsärzte nur Personen bestellen, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und die über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Ärzte/ -innen mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin erfüllen diese Anforderungen.Nähe ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 2954

Ist es zulässig, die Grundbetreuung von den Vorsorgeuntersuchungen zu trennen und von verschiedenen Ärzten durchführen zu lassen?

er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen.Somit wäre eine Konstellation mit einem/einer leitenden betriebsinternen Arbeitsmediziner/-in und einem überbetrieblichen Dienst zu Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge unter den oben genannten Voraussetzungen möglich. Es wäre sicherzustellen, dass ein ausreichender Austausch (ggf. im Rahmen ...

Stand: 28.12.2020

Dialog: 43209

Welche Aufgaben hat ein Betriebsarzt?

kann der Arbeitgeber sowohl Einzelpersonen bestellen (Ärzte mit der Qualifikation als Arbeitsmediziner) als auch auf überbetriebliche Dienste zurückgreifen (§ 19 ASiG).Die erforderlichen Einsatzzeiten der Betriebsärzte ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit", die von den jeweiligen Berufsgenossenschaften herausgegeben werden. ...

Stand: 21.07.2020

Dialog: 1821

Darf in einer größeren arbeitsmedizinischen Praxis die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie notwendige Eignunguntersuchungen bei den dort angestellten Personen durch ebenfalls dort angestellten Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

, die diese Anforderungen erfüllen.Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) bestellt, soll der Arbeitgeber vorrangig diesen oder diese auch mit der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragen.Nach § 19 des ASiG kann der Arbeitgeber auch einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem ASiG (u.a. arbeitsmedizinische ...

Stand: 16.03.2020

Dialog: 43069

In welchem Verhältnis steht der Betriebsarzt zum § 23a des Infektionsschutzgesetzes?

Zur Beantwortung Ihrer Frage verweisen wir auf die zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Gesundheit abgestimmte Stellungnahme zu § 23a Infektionsschutzgesetz (IfSG).Wie Sie der Stellungnahme entnehmen können, ist die Erhebung des Impf- und Serostatus zur Erbringung des Nachweises nach § 23a IfSG keine Aufgabe nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Übernim ...

Stand: 19.08.2020

Dialog: 43251

Was passiert, wenn der Hausarzt eine gegenteilige Meinung zu der des Betriebsarztes hat?

In § 3 (3) Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) heißt es: "Zu den Aufgaben der Betriebsärzte gehört es nicht, Krankmeldungen der Arbeitnehmer auf ihre Berechtigung zu überprüfen." Der Betriebsarzt hat ferner keine vertrauensärztliche Funktion. Sollte ein Arbeitgeber Zweifel an einer ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 1160