Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Besteht auch für einen kirchlichen Träger auf dem Gebiet von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz die Pflicht zur Bestellung von Betriebsärzten?

auch diese Personen Auskunft geben, wer als Betriebsarzt/Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt wurde.Sie können auch Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger ansprechen.Nach § 17 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes sind die Beschäftigten berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen.Sinn und Zweck der Vorschrift ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 5396

Was gehört alles zur Einsatzzeit gemäß der betriebsärztlichen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2?

der Beschäftigten9.4 Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzenDieses Aufgabenfeld beinhaltet grundsätzlich auch vor- und nachbereitende Aspekte zur Wahrnehmung der Betreuungsleistungen.Hinsichtlich Anfahrzeiten enthält Anlage 2 folgende klare Regelung: Wegezeiten können nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden.Auf die Informationen der DGUV bezüglich ...

Stand: 17.04.2018

Dialog: 12716

Muss bei der arbeitsmedizinischen Betreuung durch einen externen Dienstleister der Betriebsarzt namentlich benannt werden, oder reicht der Names des Dienstleisters?

für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet. Die namentliche Nennung eines Betriebsarztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in der Verpflichtung nach § 19 des Arbeitssicherheitsgesetzes nicht erforderlich. ...

Stand: 23.01.2018

Dialog: 22921

Wie ist die fachliche und disziplinarische Zuordnung von Betriebsärzten geregelt?

In der LV 64 "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes" des LASI lässt sich hierzu Folgendes nachlesen:"2.2.13 Frage zu § 8 Abs. 2 ASiG – Anbindung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten in der BetriebsstrukturWem sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte im Betrieb zu unterstellen?AntwortNach § 8 Abs. 2 ASiG ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen ...

Stand: 25.08.2022

Dialog: 43562

Wie werden betriebsärztliche Einsatzzeiten bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen angerechnet?

der Arbeitsbedingungen (siehe § 3 Abs.1 Buchst. g Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG). Es ist also vom Gesetzgeber gewollt, diese Aufgabe dem Betriebsarzt (und der Fachkraft für Arbeitssicherheit) als weitere Beratungsaufgabe zu übertragen, da der Arbeitgeber, je nach den betrieblichen Gegebenheiten, bei der Erfüllung der Aufgabe Gefährdungsbeurteilung auf die Unterstützung der Fachleute angewiesen ist. Allerdings dürfen ...

Stand: 11.12.2014

Dialog: 3017

Ist es zulässig, die Grundbetreuung von den Vorsorgeuntersuchungen zu trennen und von verschiedenen Ärzten durchführen zu lassen?

Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.Zu den Aufgaben gehört unter anderem gemäß § 3 (1) Nr. 2 ASiG die Beschäftigten zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten ...

Stand: 28.12.2020

Dialog: 43209

Muss bei der Betreuung durch einen arbeitsmedizinischen Dienst ein ausgebildeter Arzt die Unternehmen persönlich besuchen/die Begehungen begleiten, oder kann das auch ein wie auch immer ausgebildeter Fachmensch (!!) sein, der dann einem Arzt berichtet?

Nach § 2 Abs. 1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 3 des Gesetzes genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren,2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und die Zusammensetzung ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43196

Was passiert, wenn der Hausarzt eine gegenteilige Meinung zu der des Betriebsarztes hat?

weisungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber keinen Einfluss auf eine fachliche Äußerung (z.B. ein Untersuchungsergebnis) nehmen kann und darf. Im ASiG heißt es hierzu in § 8 (1): "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sie dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht be ...

Stand: 11.12.2018

Dialog: 1160