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Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für Kabelschächte?

Gemäß der Begriffsdefinition unter § 2 der Arbeitsstättenverordnung sind Arbeitsstätten: 1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Nach § 2 Absatz 2 gehören zur Arbeitsstätte insbesondere auch: 1. Orte auf dem Gelände ...

Stand: 16.05.2017

Dialog: 3510

Ist eine Erddeponie eine Baustelle? Reicht es dort aus, kaltes Wasser in Kunststoffkanistern zur Verfügung zu stellen?

die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Anforderungen an Sanitär- und Pausenräume werden in § 6 ArbStättV und im Anhang (Nr.4) gestellt.Die Anforderungen an Aufenthalts- und Sanitärräume auf Deponien werden unter Nr. 5.2 der DGUV-Regel 114-005 "Deponien" (www.dguv.de/publikationen) wie folgt zusammengefasst: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass auf jeder Deponie mit ständigen Arbeitsplätzen mindestens wetterfeste ...

Stand: 12.02.2018

Dialog: 25915

Welche Bestandsschutzregelungen gelten für Arbeitsstätten, die nicht der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen?

übereinstimmen.(2) Bestimmungen in den vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelten und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemachten Regeln für Arbeitsstätten, die Anforderungen an den Arbeitsplatz enthalten, gelten unter Berücksichtigung der Begriffsbestimmung des Arbeitsplatzes in § 2 Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung vom 12. August 2004 (BGBl. I S. 2179 ...

Stand: 28.10.2022

Dialog: 30335

Dürfen Gebotszeichen für die Zeit, in der sie nicht gelten sollen, abgedeckt werden oder müssen sie vollständig entfernt werden?

oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43163

Welches Schild ersetzt das alte Verbotsschild der alten ASR A1.3 "Bedienung mit Krawatte verboten"?

nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen. (2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L ...

Stand: 18.07.2017

Dialog: 26761

Welche Kennzeichnungsfarben sind für Hubarbeitsbühnen vorgeschrieben, die nicht zulassungspflichtig sind bzw. nicht im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden?

der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie ...

Stand: 19.07.2017

Dialog: 29816

Ist es zulässig, dass Mitarbeitende der Müllabfuhr ihre Ruhepause im Fahrzeug abhalten, wenn geeignete Reinigungsmöglichkeiten für die Hände bereitgestellt werden?

mit Abfällen untersagt wird,– Erfrischungsgetränke so in der Nähe der Arbeitsplätze bereitgestellt bzw. aufbewahrt werden, dass ein Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen nicht möglich ist."Punkt 5.6"5.6.1 Bauliche und technische Schutzmaßnahmen(1) Im Sozialbereich der Betriebshöfe sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Schutz- und Straßenkleidung und Waschräume ...

Stand: 10.04.2019

Dialog: 42674

Wie kann man nun entscheiden, welches Warnzeichen beim Umgang mit bestimmten Stoffen einzusetzen ist?

- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen ...

Stand: 16.01.2019

Dialog: 42552

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