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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Welche Bestandsschutzregelungen gelten für Arbeitsstätten, die nicht der aktuellen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen?

aus einer Zeit stammt, in der die Arbeitsstättenverordnung viele konkrete Vorgaben enthielt. Die Konkretisierung der Schutzzielvorgaben der aktuellen Arbeitsstättenverordnung erfolgt in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, die je nach konkreter Anforderung spezifische Übergangsvorschriften enthalten können." ...

Stand: 28.10.2022

Dialog: 30335

Darf ein Erste-Hilfe-Raum gleichzeitig als Büroraum für eine Mitarbeiterin genutzt werden?

Ein Sanitätsraum kann nicht gleichzeitig als Büroraum genutzt werden. Grundsätzlich Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert werden diese in der ASR A4.3"Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Demnach handelt es sich bei Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren Einrichtungen, z. B. E ...

Stand: 13.07.2017

Dialog: 12920

Dürfen Gebotszeichen für die Zeit, in der sie nicht gelten sollen, abgedeckt werden oder müssen sie vollständig entfernt werden?

Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf ...

Stand: 30.07.2020

Dialog: 43163

Welches Schild ersetzt das alte Verbotsschild der alten ASR A1.3 "Bedienung mit Krawatte verboten"?

245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung nach Ablauf der in der Änderungs- oder Anpassungsrichtlinie festgelegten Umsetzungsfrist ...

Stand: 18.07.2017

Dialog: 26761

Wie kann man nun entscheiden, welches Warnzeichen beim Umgang mit bestimmten Stoffen einzusetzen ist?

- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen ...

Stand: 16.01.2019

Dialog: 42552

Welche Kennzeichnungsfarben sind für Hubarbeitsbühnen vorgeschrieben, die nicht zulassungspflichtig sind bzw. nicht im öffentlichen Verkehrsraum eingesetzt werden?

der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie ...

Stand: 19.07.2017

Dialog: 29816

Gibt es für das Anbringen alter Rettungs- und Brandschutzzeichen gem. ASR A1.3 eine Übergangsfrist?

am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) auszuführen. Diese Richtlinie gilt in der jeweils aktuellen Fassung. Wird diese Richtlinie geändert oder nach den in dieser Richtlinie vorgesehenen Verfahren an den technischen Fortschritt angepasst, gilt sie in der geänderten im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ...

Stand: 29.05.2024

Dialog: 43939

Wann handelt es sich bei einem Umbau um eine wesentliche Änderung, so dass die neuen Anforderungen der ArbStättV umgesetzt werden müssen?

steht auch heute noch in der aktuellen Fassung der ArbStättV. Sie gilt jedoch nur noch für die Betriebe, die seit 1976 (1996) keinen Umbau oder keine Renovierung der Arbeitsstätte oder keine Umstellungen der Arbeitsverfahren sowie der Arbeitsabläufe durchgeführt haben. Sofern es solche Betriebe überhaupt noch gibt, gelten für diese Betriebe nur die leicht reduzierten Anforderungen des Anhangs II ...

Stand: 12.07.2018

Dialog: 42355