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Gibt es eine Mindestarbeitsfläche für Laborarbeitsplätze?

ist. Bei der Planung oder Beschaffung ist die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen oder Geräten zu berücksichtigen. Empfehlungen für Laboreinrichtungen können z.B. den Normen DIN EN 14056 "Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage" und DIN EN 13150 "Arbeitstische für Laboratorien – Maße, Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren" (www.beuth.de) entnommen werden. Auf die TRGS ...

Stand: 16.06.2016

Dialog: 15903

Ist bei Bedien- und Verkehrsflächen in Laboratorien die DIN EN 14056 oder die ASR A1.2 als Mindestanforderung maßgeblich?

. Hier wird ausgeführt:"AbständeBedien- und Verkehrsflächen müssen ausreichend bemessen sein.Arbeiten zwei bis vier Personen zwischen den Arbeitsflächen, so beträgt der Mindestabstand 1,45 m. Weitere Empfehlungen zu Abständen zwischen Arbeitsflächen oder Geräten gibt DIN EN 14056 „Laboreinrichtungen – Empfehlungen für Anordnung und Montage“. Hierbei handelt es sich um Mindestmaße. Die Abstände sind zu vergrößern ...

Stand: 19.02.2024

Dialog: 42602

Wie werden bei einem offenen Bürokonzept Besprechungsräume, die als "Glaskasten" in den Raum gestellt sind, hinsichtlich der Berechnung der Arbeitsplatzfläche berücksichtigt?

In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend Bewegungsfreiraum ...

Stand: 10.09.2015

Dialog: 24728

Ist der Begriff Bewegungsfläche nach ASR A1.2 gleichzusetzen mit dem Begriff der Benutzerfläche aus DIN 4543-1 bzw. DGUV Information 215-441?

Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI 5 ...

Stand: 07.09.2016

Dialog: 22491

Wie ist der Stand bezüglich Raumhöhen in Klassenräumen? Die Arbeitsstättenverordnung beschreibt Schutzziele, konkrete Angaben zur Raumhöhe werden jedoch nicht gemacht.

-- Raumabmessungen und Bewegungsflächen herangezogen werden.Da hier sowohl Belange des Schutzes der Beschäftigten als auch der Schülerinnen und Schüler betroffen sind, empfehlen wir, die Frage der Mindestraumhöhe mit den zuständigen Arbeitsschutz-, Schul- und Baubehörden sowie dem Unfallversicherungsträger/Unfallkasse, www.dguv.de zu klären.Auf die Seite www.sichere-schule.de möchten wir hinweisen. ...

Stand: 13.09.2024

Dialog: 8480

Darf der Arbeitgeber die Nutzung eines Besprechungsraums mit 1,94 m bzw. 2,05 m Höhe erlauben oder sind hierfür auch 2,50 m vorgeschrieben?

Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d. h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der ArbStättV in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Gemäß der Nummer 1.2 ...

Stand: 18.09.2020

Dialog: 24457

Gibt es eine Mindestgröße für Schulungsräume, in denen sich etwa 30 Personen aufhalten?

Besprechungs- und Sitzungsräume werden bei entsprechender Nutzung, d.h. Beschäftigte nutzen diese regelmäßig oder im Verlauf der täglichen Arbeitzeit nicht nur kurzfristig, den Arbeitsräumen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gleichgestellt. Das bedeutet, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung in diesem Fall auf die in der Frage genannten Räume anzuwenden ist.Im Anhang ...

Stand: 04.10.2017

Dialog: 30433

Ist ein Büroraum mit Dachschrägen zulässig?

an die lichte Höhe von Verkehrswe-gen und Fluchtwegen gelten die Bestimmungen der ASR A1.8 „Verkehrswege“ bzw. der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“." Sollte es sich bei Ihrem Vorhaben um eine baurechtliche Nutzungsänderung handeln, sollte die Frage mit dem zuständigen Bauamt und der zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgeklärt werden. Ggf. sollte zur Lösung des Problems ...

Stand: 07.12.2016

Dialog: 4835