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Müssen die Kriterien der ArbStättV hinsichtlich Feuerlöscher, Verbandkästen usw. auch in "Außenstellen" erfüllt werden?

Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- gilt für Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind. Unter den Begriff des Betriebsgeländes fallen auch angemietete Räume. Dabei ist es unerheblich, in welcher Form das Gebäude, in dem sich die Räumlichkeiten befinden, sonst genutzt wird. Ferner ist die Gültigkeit der Arbeitsstättenverordnung ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 13895

Inwieweit müssen Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung oder der Biostoffverordnung bei der 24-Stunden-Intensivpflege in Privatwohnungen eingehalten werden?

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit ...

Stand: 30.12.2016

Dialog: 19322

Ist ein befahrbarer Kühlraum als ständiger Arbeitsplatz zulässig?

Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 12735

Ist es zulässig eine Schlosserei und eine E-Werkstatt in einem Raum unterzubringen, und wo findet man die Rechtsgrundlage dafür?

-Werkstatt und im übrigen Betrieb gilt die Betriebssicherheitsverordnung.Der Arbeitgeber hat bei der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.In die Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die von der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehen, und zwar vonden Arbeitsmitteln selbst ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 42654

Kann ein Dachboden, der über eine Bodenluke mit einer ausklappbaren Scherentreppe erreichbar ist, als Aktenarchiv genutzt werden?

" (Anmerkung zur ASR A1.8: In Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge gilt ASR A2.3 www.baua.de/asr ). Die Anforderungen an die Treppen finden sich unter der Ziffer 4.5 der ASR A1.8. Hiernach darf in Arbeitsstätten die Steigung (s) zwischen 14 bis 19 cm, der Auftritt (a) zwischen 26 bis 32 cm und der Steigungswinkel (Alpha) zwischen 24o bis 36o variieren Umfangreiche Informationen ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 4766

Welche Sicherungsmaßnahmen müssen ergriffen werden, wenn zu Wartungszwecken in der Autobahnmitte diese mit Werkzeug überquert werden soll?

von kürzerer Dauer sind bei Arbeiten auf der Fahrbahn grundsätzlich fahrbare Absperrtafeln mit Blinkpfeil (Z 616) einzusetzen, deren Abstand von der Arbeitsstelle mindestens 50 m betragen muss. Dies gilt auch, wenn die Absperrtafel an einem Transportanhänger bzw. -fahrzeug befestigt ist." Dies ist nach unserer Einschätzung auch für die von Ihnen geschilderten Wartungsarbeiten erforderlich. Wir raten Ihnen ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 14014

Ist eine Abwasserpumpstation der Arbeitsstättenverordnung zuzuordnen, so dass hier Sanitärräume eingerichtet werden müssen?

kurzfristig …" ist mit der neuen ArbStättV aufgehoben, so dass sie auch für die von Ihnen genannten kurzfristigen Kontroll- und Wartungstätigkeiten gilt. Für ältere Arbeitsstätten gibt es allerdings Übergangsbestimmungen (§ 8 ArbStättV). Die Anforderungen der ArbStättV werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert, hier speziell durch die ASR A4.1 "Sanitärräume". Bei Einhaltung ...

Stand: 06.06.2017

Dialog: 29444

Darf eine Lagerhalle als Ausbildungswerkstatt genutzt werden?

Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben ...

Stand: 07.12.2015

Dialog: 13476