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Ist der unter § 18 FPersV genannte Begriff der Haupttätigkeit auf den momentanen Transport der Güter ausgelegt oder auf die allgemeine Beschäftigung?

Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte  Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer.  Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin ...

Stand: 14.06.2012

Dialog: 12136

Fällt die Erstellung von Kommunikationsleitungen bzw. das Beheben von Störungen in bestehenden Netzen unter die Ausnahme des § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung?

gesonderte Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Hinweis: Der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen von Baugebieten sowie die in diesem Zusammenhang durchgeführten Transporte fallen nicht unter die o. g. Ausnahmeregelung. ...

Stand: 10.10.2016

Dialog: 27627

Was ist bei einer privaten Fahrt (privater unentgeltlicher Umzug) mit einem Miet-LKW zu beachten? Macht es einen Unterschied, ob der LKW 7,5 oder 12 t zulässiges Gesamtgewicht hat?

mit einer zHM von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Fahrten, die im zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang mit gewerblichen Güterbeförderungen durchgeführt werden, erfüllen in der Regel die Voraussetzungen nicht. Nutzen Fahrer ihr dienstliches Fahrzeug (nicht mehr als 7,5 t zHM), um damit nach Hause zu fahren, findet die Ausnahmeregelung Anwendung ...

Stand: 30.07.2024

Dialog: 43990

Unterliegt ein Fahrer, der im Rahmen einer Insolvenz LKW über 3,5 t/über 7,5 t mit und ohne Ladung überführt, der VO 561/2006?

hierzu keinen Unterschied macht. Artikel 4 der (EG) 561/2006: Buchstabe a) "Beförderung im Straßenverkehr" jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs. Buchstabe c) "Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich im Fahrzeug befindet, um ...

Stand: 28.04.2016

Dialog: 26491

Dürfen die für Aus- und Weiterbildung eingesetzten Fahrzeuge generell nicht für gewerbliche Transporte genutzt werden, um unter die Befreiungsregelung des Fahrpersonalrechts zu fallen?

den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Fahrten im Rahmen der Weiterbildung: Fahrten im Rahmen der Weiterbildung nach dem BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz) fallen unter die Ausnahmen, soweit es sich um Fahrten handelt, die zur Erlangung eines beruflichen Befähigungsnachweises erfolgen. Die Schulungsfahrt muss also im Rahmen der gesetzlichen vorgeschriebenen Weiterbildung durchgeführt werden.Fahrten ...

Stand: 08.09.2014

Dialog: 10711

Fallen Fahrten zum Transport von Zelten durch Reiseveranstalter unter das Fahrpersonalrecht? Greift hier die sog. Handwerkerregelung?

erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung  gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...

Stand: 18.06.2017

Dialog: 13704

Ist ein früherer Reisebus, der für Messevorführungen umgebaut wurde, von den Regelungen zur Lenk- und Ruhezeiten nach § 18 Nr. 11 der FPersV ausgenommen?

mit Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind."Beförderung im Straßenverkehr" wird auch als jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs definiert (Artikel 4 Buchstabe a) der VO ...

Stand: 26.05.2019

Dialog: 7659

Gilt das Fahrpersonalgesetz auch für Mitarbeiter, die nur zur Erreichung ihres auswärts gelegenen Arbeitsplatzes ein Firmenfahrzeug führen?

Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht und ...

Stand: 29.08.2014

Dialog: 2578