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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Wie kann ich bei einer Kontrolle den Nachweis erbringen, dass beim Transport von Material, Werkzeugen etc. die Handwerkerregelung greift?

Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer ...

Stand: 15.04.2012

Dialog: 7369

Unterliegen LKW zur Kanalreinigung den Fahrpersonalvorschriften?

Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen ...

Stand: 02.07.2024

Dialog: 15802

Gelten Arbeitszeitvorschriften und fahrpersonalrechtliche Vorschriften für den Transport von Tagespresse?

Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt und die z ...

Stand: 07.11.2018

Dialog: 14884

Fällt ein Fahrzeug des Schaustellergewerbes mit einer zulässigen Höchstmasse > 3,5 t generell unter die Ausnahme nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006?

Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__18.html sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit. Wer Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) www.gesetze-im-internet.de ...

Stand: 05.01.2012

Dialog: 15276

Welche Ausnahmeregelungen der Lenk- und Ruhezeiten gibt es bei selbstfahrenden Unternehmern in Bezug auf Privatfahrten?

von großen Haushaltsgegenständen (Möbel, Waschmaschine o.ä.), Transporte von gemeinützigen Vereinen oder Organisationen, die im Rahmen des gemeinützigen Zwecks ohne Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt werden. ...

Stand: 01.08.2024

Dialog: 18107

Für welche Unternehmen findet die Fahrpersonalverordnung Anwendung?

Die Fahrpersonalverordnung trifft auf Fahrer von Fahrzeugen zu, die der Güterbeförderung dienen, und deren zulässiges Gesamtgewicht -zGG- einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t beträgt.Es spielt keine Rolle, ob das Fahrzeug leer oder beladen gelenkt wird. Das zulässige GG eines mitgeführten Anhängers wird dabei miteinbezogen. Die Vorschriften gelten für ...

Stand: 15.02.2018

Dialog: 1950

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

jedoch nicht für: - Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit darstellt. - Fahrzeuge, die in § 18 genannt sind. Gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 2 sind unter anderem Fahrzeuge, die von Gartenbauunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen ihrer eigenen ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464

Wie kann der Forderung des §20a FPersV nachgekommen werden, dass sicherzustellen ist, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die Verordnung 561/2006 verstoßen?

Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt.  Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptau ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 13570