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Welche Anforderungen bestehen für den Umgang mit S-35 (Betastrahler) unterhalb der Freigrenze?

Für Tätigkeiten mit S-35 unterhalb der Freigrenze gilt:zu 1.: Müssen dafür spezielle Genehmigungen eingeholt werden?Für Tätigkeiten mit radioaktiven Stoffen unterhalb der Freigrenze ist keine Genehmigung nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) erforderlich. Erst wenn Sie die Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 oder 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für S-35 überschreiten ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6652

Umfasst der genehmigungsfreie Umgang mit Strahlern (Kr-85) auch den Austausch des Strahlers im Rahmen von Wartungsarbeiten?

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) regelt in § 5 Abs. 1 StrlSchV den genehmigungsfreien Umgang. Dabei verweist sie auf die Anlage 3 Teil A und Teil B zur StrlSchV.Die Anlage 3 Teil B Nr. 4 und 5 trifft konkrete Aussagen zum genehmigungsfreien Umgang mit nach § 45 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bauartzugelassenen Vorrichtungen mit radioaktiven Stoffen.Danach wird ausgeführt ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 6751

Können gefundene ionisierende Brandmelder für den Physikunterricht genutzt werden? Falls nein, wie sind sie zu entsorgen?

einem radioaktiven Strahler (Streifen Am-241) über der vorgenannten Freigrenze liegt, darf mit ihm nur mit einer Genehmigung nach § 7 StrlSchV umgegangen werden. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist in Nordrhein-Westfalen Ihre Bezirksregierung, Dezernat 55.Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen an Schulen ist besonders die "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen" (RISU), z. B. RISU ...

Stand: 10.04.2015

Dialog: 23580

Gibt es Ausnahmegenehmigungen für den Umgang mit Materialien deren Aktivität nicht bekannt ist?

Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht bedarf grundsätzlich einer Genehmigung (§ 7, StrSchV). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich (§ 8, StrSchV) und zwar in den in Anlage 3, Teil A und B (StrSchV) genannten Fällen. Genehmigungsfrei ist hiernach z. B. der Umgang mit Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 nicht überschreitet ...

Stand: 01.06.2015

Dialog: 23971

Welche Freigrenze gilt beim Abtransport von radioaktiven Abfällen durch einen Entsorger?

ist genehmigungsfrei, wenn die Kriterien der Anlage 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erfüllt sind.Somit ist ein Umgang mit radioaktiven Stoffen, deren Aktivität die Freigrenzen nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 (Aktivität in Bq) StrlSchV nicht überschreitet, genehmigungsfrei. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, ist ein Umgang mit radioaktiven Stoffen trotzdem genehmigungsfrei, wenn deren spezifische ...

Stand: 01.08.2019

Dialog: 8319

Ist ein Krankenpfleger strahlenexponiert beim Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten?

ein Krankenpfleger im Rahmen einer Genehmigung nach § 7 Abs. 1 StrlSchV in einem Überwachungs- oder Kontrollbereich tätig wird, ist er als strahlenexponierte Person einzustufen. Ausnahmen sind im Kontrollbereich nur in engen Grenzen möglich (effektive Dosis im Kalenderjahr max. 1 mSv). Sollte ein Krankenpfleger durch den Umgang mit dem Urin knochenszintigraphierter Patienten außerhalb eines genehmigten ...

Stand: 23.09.2017

Dialog: 30356

Wie ist Trinitit nach deutschem Strahlenschutzrecht einzustufen?

Spalt- und Aktivierungsprodukte (Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe) und ist ab einer gewissen Menge als radioaktiver Stoff im Sinne des § 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) einzustufen.Die in den zum Verkauf angebotenen Mengen von wenigen Gramm enthaltene Aktivität unterschreitet allerdings in der Regel die in der StrlSchV Anlage 4, Tabelle 1 Spalte 2 festgelegten Freigrenzen.Hierzu ...

Stand: 27.01.2020

Dialog: 43025

Müssen alle Physikkolleginnen und -kollegen zu Strahlenschutzbeauftragten, bestellt werden, damit sie mit radioaktiven Präparaten, deren 10-fache Freigrenze überschritten wird, Experimente im Unterricht durchführen dürfen? Dürfen Schülerinnen und -schüler bei diesen Experimenten mitwirken?

zum Strahlenschutzbeauftragten gem. § 70 Abs. 1 Satz 1 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) ist jedoch für diese Lehrkraft nicht gefordert. Bei genehmigungsfreien radioaktiven Präparaten entfallen die Forderungen aus § 82 Abs. 2 StrlSchV vollständig. Der Umgang mit den radioaktiven Präparaten ist gem. § 208 Abs. 4 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) genehmigungsfrei, somit müsste kein Physikkollegin oder -kollege ...

Stand: 23.09.2024

Dialog: 2715