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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Welcher ist der Hauptgrund dafür, dass Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Schutzstufe S1 und S2 geschlossen gehalten werden müssen?

Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV ...

Stand: 25.09.2023

Dialog: 43822

Darf Probenmaterial aus Nasalspülungen in einem S1 Labor untersucht werden?

Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend, wenn das Mater ...

Stand: 16.12.2016

Dialog: 10892

Benötigt man für die passive Lagerung von Lebensmittelproben aus einem Forschungslabor eine behördliche Anzeige und Schutzmaßnahmen wie für ein S2-Labor?

Zunächst ist keine Anzeige nach der BioStoffV erforderlich, wenn weder ein gezielter noch ein nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgt. Soweit in einem "Forschungslabor für Lebensmittel" (hier anscheinend ein Labor, in dem neue Lebensmittelzubereitungen entwickelt werden (z. B. Convenience-Produkte) mit Lebensmitteln umgegangen wird, erfolgt kein Umgang mit biologischen ...

Stand: 16.12.2016

Dialog: 22296

Müssen wir in unserem Labor (Schutzstufe 1) humanes Material auf HIV, HBV und HCV testen, bevor wir bei negativem Testergebnis die Weiterverarbeitung vornehmen?

in Laboratorien.Der Abschnitt 4.4.1 der TRBA 100 beschäftigt sich mit der Zuordnung zu Schutzstufen bei nicht gezielten Tätigkeiten in medizinischen Laboren, u.a.:Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen unter den Bedingungen ...

Stand: 09.05.2025

Dialog: 44116

Liegt eine gezielte Tätigkeit vor, wenn in einem Labor Probenmaterial entsorgt wird bei dem zuvor ein Erreger bestimmt wurde?

Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Eine Hilfestellung ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 10059

Wo verläuft die Grenze der Beratungstätigkeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit und fachkundigen Personen nach BiostoffV?

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde nach der B ...

Stand: 13.12.2024

Dialog: 44056

Was ist nach TRBA 212 Punkt 5.9.1 mit Umkleideräumen mit Schwarz-Weiß Bereich gemeint?

Die Forderung der TRBA 212 Punkt 5.9.1 In räumlicher Nähe zu den Arbeitsplätzen sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Arbeits- und Straßenkleidung einzurichten. Waschräume mit Duschen sind einzurichten zielt nicht grundsätzlich auf eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung (Waschraum zwischen Umkleideräumen) ab. Ob allerdings im Einzelfall eine bauliche Schwarz-Weiß ...

Stand: 15.12.2016

Dialog: 5174

Welcher Schutzstufe gemäß BioStoffV werden Tätigkeiten an Körperspendern (Leichen) zugeordnet?

3.4.1 Absatz 2 TRBA 250).Zur Pathologie stellt die TRBA 250 im Abschnitt 5.8.1 fest, dass sie gekennzeichnet ist durch die Arbeit an potenziell infektiösen Geweben oder Organen im Rahmen von Leichenöffnungen, Obduktionen, Autopsien und Sektionen zur Klärung der Erkrankungs- bzw. Todesursache sowie zu wissenschaftlichen Zwecken. Erregerart, Erregermenge und Infektiosität sind oft noch nicht bekannt.Es ...

Stand: 18.02.2023

Dialog: 43774