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Ist es nach dem heutigen Stand der Technik erlaubt, einen asbesthaltigen Estrich (z.B. Magnesia Estrich) mit Epoxydharz zu versiegeln?

Nein! Bei den angefragten beabsichtigten Tätigkeiten handelt es sich gem. Gefahrstoffverordnung i. V. m dem Chemikaliengesetz um einen Straftatbestand. Insofern ist es verboten!Ausführliche Begründung:Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sagt im Anhang II Nummer 1 Absatz 1 aus, dass Arbeiten an asbesthaltigen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen ...

Stand: 17.02.2016

Dialog: 25934

Wer darf bei Asbestarbeiten Tätigkeiten mit emissionsarmen Verfahren nach Nr. 2.9 der TRGS 519 durchführen?

mit Asbest aus, beschreibt aber auch die Möglichkeit, von den sehr strengen Regelungen beim Umgang mit Asbest in genau definiertem Rahmen (Erleichterungen der zu treffenden Schutzmaßnahmen) abzuweichen.Die TRGS sieht zum Beispiel Ausnahmen vor, wenn es sich bei den Arbeiten um Arbeiten mit geringer Exposition handelt (Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz < 10.000 Fasern/m³). Diese Faserkonzentrationen ...

Stand: 29.01.2016

Dialog: 24433

Asbesthaltige Wände: darf das BT 30 Verfahren auch für das Herausdrehen der Schrauben angewendet werden, wenn man den Bohrer unter dem Absaugaufsatz durch einen Bit ersetzt?

a) Darf das BT 30 Verfahren auch für das Herausdrehen der Schrauben angewendet werden, wenn man den Bohrer unter dem Absaugaufsatz durch einen Bit ersetzt?Anerkannte emissionsarme Verfahren sind gem. § 2 Abs. 4c Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüfte und anerkannte Arbeitsverfahren für Tätigkeiten mit asbesthaltigen ...

Stand: 30.06.2025

Dialog: 44142

Wie ist die neue Gefahrstoffverordnung § 6 (2b) zur Asbestbelastung in privaten Haushalten umzusetzen?

hiervon ausgehenden Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu beurteilen. Im Rahmen der Informationsermittlung des Arbeitgebers kommt dem Veranlasser der Baumaßnahme eine besondere Mitwirkungs- und Informationspflicht zu. Dieser hat u. a. gem. § 5a Abs. 1 GefStoffV dem ausführenden Unternehmen alle ihm vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über vorhandene ...

Stand: 28.01.2025

Dialog: 44065

Handelt es sich um eine nach der Gefahrstoffverordnung verbotene Überdeckung einer asbesthaltigen Wandverkleidung, wenn diese farbig gestrichen wird?

nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung.Nein!Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte ...

Stand: 12.03.2014

Dialog: 20620

Was sind ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten. Was dürfen Sachkundige (z.B. Glaser) mit Sachkunde nach TRGS 519 4c.

an Asbestzementprodukten und ähnlichen festgebundenen Asbestprodukten dienen primär dem gleichen Zweck. Allerdings sind gewisse Ausnahmen möglich, wenn z. B. einzelne Asbestzementplatten ausgetauscht werden, oder für Arbeiten, die unterhalb von Asbestzementplatten durchgeführt werden.In so einem Fall müssen die ausgebauten Platten nicht zwingend entsorgt werden, sondern können an der gleichen Stelle wieder eingebaut ...

Stand: 31.10.2018

Dialog: 42476

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit die Beschäftigten eines städtischen Bauhofes Rückbauarbeiten eines asbesthaltigem Gebäudes vornehmen dürfen?

im Baugewerbe sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen gestattet die GefStoffV ausschließlich für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), die den Erwerb der entsprechenden Sachkunde nach TRGS 519 voraussetzen. Die Sachkunde wird erworben über den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs, der mit einer staatlich überwachten und erfolgreich abgeschlossenen Prüfung endet.Die TRGS 519 ...

Stand: 20.07.2018

Dialog: 14132

Darf eine Privatperson Asbestschiefer abreißen?

."In Anhang II Nummer 1 GefStoffV wird weiterhin erläutert:"(1) Arbeiten an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und sonstigen Erzeugnissen sind verboten. Satz 1 gilt nicht für1.Abbrucharbeiten,2.Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Ausnahme von Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme ...

Stand: 26.07.2021

Dialog: 22837