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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Wie und wo müssen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden?

sein."Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern über die Stoffe und Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen.Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Über die Art und Weise des Zugangs sollte ...

Stand: 26.02.2024

Dialog: 15613

Muss für Gefahrstoffe/-tätigkeiten, bei denen die allgemeinen Schutzmaßnahmen ausreichen, im Arbeitsbereich das Sicherheitsdatenblatt und eine Betriebsanweisung vorhanden sein?

Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden.". Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 9260

Müssen Sicherheitsdatenblätter den Beschäftigten im Betrieb zugänglich sein?

über die Stoffe und Gemische/Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen. (3) Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihrer Vertretung vereinbaren."D. h. dass den Beschäftigten Zugang zu den SDBs ...

Stand: 24.06.2025

Dialog: 16989

Was bedeutet es, wenn im Sicherheitsdatenblatt die Angabe "nur für gewerbliche Anwender" steht?

entstehen oder freigesetzt werden können. Hierbei sind auch die Informationen des Lieferanten zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit insbesondere im Sicherheitsdatenblatt zu berücksichtigen.Nach § 14 GefStoffV hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass den Beschäftigten eine schriftliche Betriebsanweisung, die der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Rechnung trägt, in einer für die Beschäftigten ...

Stand: 10.08.2017

Dialog: 29726

Kann im Sicherheitsdatenblatt erkannt werden, ob das Produkt ins Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss und ob eine Betriebsanweisung erstellt werden muss?

(Sicherheitsdatenblätter) zwingend in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen. Daher kann nur aus den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (Hilfestellung hierzu liefert z. B. das EMKG der BAuA) sinnvollerweise erkannt werden, ob das Produkt in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss oder nicht.Zum anderen ist der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden ...

Stand: 18.09.2017

Dialog: 17808

Ist der Lieferant mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt für ein Stoffgemisch in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen?

wird (bspw. für Forschungszwecke) und somit keine Abgabe an Dritte erfolgt, ist die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes in deutscher Sprache nicht erforderlich (fehlender Abnehmer des Gemisches).Dennoch müssen die Informationen, die dem englischsprachigen Sicherheitsdatenblatt des norwegischen Unternehmens zu entnehmen sind, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie für die Unterweisung ...

Stand: 06.12.2023

Dialog: 43861

Wie ist die Verantwortlichkeit bzgl eSDS im Gegensatz zu den bisher gebräuchlichen MSDS geregelt?

Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 42478

Wie muss eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung aussehen?

, Betriebsanweisungen, Bestätigung der erfolgten Unterweisung. (3) Diese Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Zeitpunkt und Personen, die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, 2. Arbeitsbereiche und die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, 3. am Arbeitsplatz auftretende inhalative, dermale oder physikalisch-chemische Gefährdungen, 4. Häufigkeit der Tätigkeiten ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 3894