Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Ist der Hersteller von Spirituosen (z.B. eines Absinth 55 Vol.-% Alkohol à 0,7l) verpflichtet, einem Händler auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt gem. GefStoffVO zur Verfügung zu stellen?

Nein, es besteht keine Verpflichtung für ein Sicherheitsdatenblatt.Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Im Artikel 2 Absatz 6 Buchstabe d) der REACH-Verordnung ist folgendes nachzulesen:"(6) Titel IV gilt nicht für die folgenden für den Endverbraucher bestimmten Zubereitungen in Form von Fertigerzeug ...

Stand: 19.02.2020

Dialog: 43043

Müssen Sicherheitsdatenblätter den Beschäftigten im Betrieb zugänglich sein?

ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mit Ausnahme der Angaben zu den Mengenbereichen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. (2) Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern ...

Stand: 22.11.2024

Dialog: 16989

Wie und wo müssen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung gestellt werden?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Absatz 12:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben ...

Stand: 26.02.2024

Dialog: 15613

Können die Sicherheitsdatenblätter so vom Hersteller übernommen werden?

" ist daher nicht ausreichend.Hinweis:Eine Zeitlang war der Begriff Gefahrstoffkataster üblich, mittlerweile hat sich aber der Begriff Gefahrstoffverzeichnis durchgesetzt, da in § 6 (12) Gefahrstoffverordnung gefordert wird, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 42480

Brauchen wir Sicherheitsdatenblätter für Narkosegase?

Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften gelten für fertige Arzneimittel ebenfalls nicht; aber die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (3. und 4. Abschnitt der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-; hierzu gehört auch die Lagerung und Beförderung im Betrieb) sind einzuhalten.Für Gefahrstoffe, die keine Arzneimittel oder Medizinprodukte darstellen, gilt:Der Hersteller der Gase muss gemäß § 5 ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 15951

Kann in Bezug auf die erforderlichen betrieblichen Sicherheitsdatenblätter auf das Gefahrstoffinformationssystem GESTIS verwiesen werden?

Ein solches Vorgehen ist rein rechtlich nicht möglich. Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat. In diesem Verzeichnis ist auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter zu verweisen (§ 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung). Wer entgegen § 6 Absatz 12 Satz 1 oder Satz 2 ein Gefahrstoffverzeichnis ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 18217

Ist unter den beschriebenen Gegebenheiten ein Sicherheitsdatenblatt zulässig, aus dem sich die Stoffidentität nicht herauslesen lässt? Ist die Einstufung ausreichend?

in CLP Anhang I Teil 1 entspricht und er nachweisen kann, dass die Offenlegung der chemischen Identität dieses Stoffes auf dem Kennzeichnungsetikett oder dem Sicherheitsdatenblatt seine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, insbesondere sein geistiges Eigentum, gefährden würde.“Die für die Beantragung von alternativen chemischen Namen fälligen Gebühren sind in Anhang I in Verbindung mit Artikel 3 ...

Stand: 10.08.2020

Dialog: 43247

Wie muss eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung aussehen?

) Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 GefStoffV unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten dokumentieren. (2) Die Form der Dokumentation ist dem Arbeitgeber freigestellt. Es können vorhandene betriebliche Unterlagen als Bestandteil genutzt werden, z. B. Gefahrstoffverzeichnis, Messprotokolle von Arbeitsplatzmessungen, Betriebs- und Herstellvorschriften ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 3894