Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Wie ist die Verantwortlichkeit bzgl eSDS im Gegensatz zu den bisher gebräuchlichen MSDS geregelt?

Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 42478

Muss in Sicherheitsdatenblättern von Spraydosen der Flammpunkt angegeben werden?

Ja, dieser ist anzugeben.Im Anhang 2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) "Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts" ist zu Nummer 9 folgendes nachzulesen:Anzugeben sind sämtliche relevanten Informationen über den Stoff oder die Zubereitung, insbesondere die unter Nummer 9.2 genannten, damit geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Ist eine Registrierung er ...

Stand: 15.08.2019

Dialog: 42809

Müssen wir gemäß Titel IV "Informationen in der Lieferkette" und Artikel 32 das Expositionsszenario an unseren Kunden weitergeben, obwohl der Stoff als nicht-gefährlich eingestuft ist?

Gemäß Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung sind die Expositionsszenarien dem Sicherheitsdatenblatt anzuhängen, sofern der entsprechende Akteur der Lieferkette einen Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 oder Artikel 37 der REACH-Verordnung zu erstellen hat. Nach Artikel 14 der REACH-Verordnung ist ein Stoffsicherheitsbericht zu erstellen, wenn der Stoff in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro ...

Stand: 21.04.2020

Dialog: 43141

Wer ist für die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes für Erdgas zuständig?

dies nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird (Artikel 31 Ziffer 4).Das bedeutet, dass jeder Lieferant in der Lieferkette zur Weitergabe des Sicherheitsdatenblattes verpflichtet ist. Für private Endverbraucher gilt der genannte Artikel 31 Ziffer 4 Verordnung 1907/2006. Weitere Informationen zu der Thematik sind den FAQ zum Sicherheitsdatenblatt unter https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/FAQ ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 13079

Müssen in einem Sicherheitsdatenblatt für ein flüssiges Produkt auch die Arbeitsplatzgrenzwerte der darin enthaltenen festen Stoffe angegeben werden?

Gemäß Ziffer 8 des Anhangs II der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH-Verordnung) sind im Abschnitt 8 eines Sicherheitsdatenblattes die geltenden Grenzwerte für eine berufsbedingte Exposition anzugeben. Kann eine Exposition auftreten, sind die Grenzwerte anzugeben. Neben den Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) nach der TRGS 900 www.baua.de/trgs  für die inhalative Exposition gibt es für einige Stoffe ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 14276

Wie lange muss ein Sicherheitsdatenblatt nach Einstellung der Produktion eines Gefahrstoffes noch bereitgehalten werden?

nicht. Vertraglich kann das aber vereinbart werden. Die ECHA empfiehlt in ihren Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (Ziffer 2.10) eine Archivierung von 10 Jahren, wobei für chronisch wirkende Stoffe und Gemische auch längere Fristen in Frage kämen. Auf freiwilliger Basis archivieren auch die Unfallversicherungsträger in dem ISI-System des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen ...

Stand: 16.01.2023

Dialog: 6779

Kann man, wenn im Sicherheitsdatenblatt kein Flammpunkt angegeben ist, davon ausgehen, dass dieser unter 370 °C ist?

Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben ...

Stand: 20.06.2014

Dialog: 21379

Wie muss eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung aussehen?

Dokumentation mit allen Angaben nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, wenn Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Nummer 6.2 durchgeführt werden. Auf die Angaben nach Absatz 1 Ziffer 3 bis 10 kann in diesen Fällen verzichtet werden. Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 3894