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Rechercheergebnisse

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Frage zu Arbeits- und Ruhezeiten bei Tätigkeiten mit Quecksilber unter erschwerten Bedingungen (Vollschutz-PSA)!

Tätigkeiten mit Quecksilber fallen unter den Regelungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die relevanten Tätigkeiten zu beurteilen. Hierbei hat er, sofern er nicht selbst fachkundig ist, sich von einer fachkundigen Person beraten zu lassen. Die Gefährdungsbeurteilung muss die Tätigkeiten, Gefahren und die sich daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen ...

Stand: 17.06.2021

Dialog: 3283

Ist für die beschriebenen Lackierarbeiten Atemschutz erforderlich?

Grundsätzlich müssen beim Umgang mit Gefahrstoffen die möglichen Gefährdungen und die zu treffenden Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt und festgelegt werden. Nach § 6 der Gefahrstoffverordnung i.V.m. Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) muss ...

Stand: 06.01.2023

Dialog: 11152

Benötigt ein Maler beim Streichen von Wänden im Innenraum mit Pinsel oder Rolle und normaler Dispersionsfarbe einen Atemschutz, einen Spritzschutz für das Gesicht oder eine Schutzbrille?

Die Angaben zur Handhabung und Lagerung sowie Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen gemäß dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt der Farbe des Herstellers sind zu beachten.Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS der Reihe 400, TRGS 500, TRGS 600 und TRGS ...

Stand: 15.11.2024

Dialog: 44037

Müssen wir für alle Beschäftigten, die sich - auch nur zeitweise - in der Produktionshalle aufhalten, eine "Schwarz-Weiß-Trennung" für die Kleidung einführen?

durchgeführt werden.Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zusätzlich zu beachten. Hier zählt es zu den Allgemeinen Schutzmaßnahmen Hygiene der Nummer 6.4 Absatz 7 der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen", dass der Arbeitgeber gemäß Gefährdungsbeurteilung getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung ...

Stand: 08.09.2021

Dialog: 42969

In unserem chemischen Labor soll statt eines Kittels entgegen der Laborrichtlinie nun Hemd und Hose getragen werden. Ist dies zulässig?

Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers entspricht nicht den Vorgaben des Gefahrstoffrechts.Grundsätzlich darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV ...

Stand: 09.07.2020

Dialog: 42226

Gibt es spezielle Anforderungen an die Bekleidung beim Umgang mit Epoxidharzen oder reichen die oft empfohlenen Einweg-Overalls aus?

Gemäß § 9 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten für die Arbeits- oder Schutzkleidung einerseits und die Straßenkleidung andererseits zur Verfügung zu stellen. Der Arbeitgeber hat die durch Gefahrstoffe verunreinigte Arbeitskleidung zu reinigen.Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Epoxidharzen können dem Praxisleitfaden für den Umgang ...

Stand: 19.04.2021

Dialog: 12713

Welche Anforderungen sind an das Tragen von Arbeitskleidung zum Schutz gegen Gefahrstoffe zu stellen?

 zur Benutzung von PSA finden sich z. B. in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) im § 7 "Grundpflichten" Absätze 4 und 5:"(4) Der Arbeitgeber hat Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auszuschließen. Ist dies nicht möglich, hat er sie auf ein Minimum zu reduzieren. Diesen Geboten hat der Arbeitgeber durch die Festlegung und Anwendung geeigneter ...

Stand: 03.05.2021

Dialog: 5488

Wann ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Tragen von Chemikalienschutzhandschuhen erforderlich?

oder die Betriebsärztin beteiligt werden. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne Wechsel über mehr als 4 Stunden pro Arbeitstag ist als belastend im Sinne von § 7 Absatz 5 GefStoffV anzusehen. Die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung darf keine Dauermaßnahme sein. Sie ist für alle Beschäftigten auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken."Alle berufsgenossenschaftlichen ...

Stand: 03.02.2025

Dialog: 14743