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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Unterliegen temporär betriebene Grundwasserreinigungsanlagen dem Produktsicherheitsgesetz??

Zu 1.Grundwasserreinigungsanlagen bzw. deren Komponenten dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie hinsichtlich der Beschaffenheit den Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) entsprechen.Werden die Produkte, bzw. einzelne Komponenten, vom Geltungsbereich bestimmter EG-Richtlinien erfasst, so gelten für diese die Anforderungen nach Maßgabe dieser Richtlinien. So müssen z.B. ...

Stand: 02.06.2016

Dialog: 13612

Muss für ein Verbraucherprodukt (TV-Gerät) eine Anleitung vorhanden sein? Muss diese Anleitung in Deutschland in Deutsch sein?

demnach hierfür entsprechende Umgangshinweise in deutsch vorhanden sein müssen.Hinweisen möchten wir auch noch auf § 3 Abs.3 ProdSG: "Wenn der Schutz von Sicherheit und Gesundheit erst durch die Art der Aufstellung eines Produkts gewährleistet werden, ist hierauf bei der Bereitstellung auf dem Markt ausreichend hinzuweisen,"   ...

Stand: 13.11.2023

Dialog: 10717

An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

Die Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der Maschinenverordnung (Neunte Verordnung zum ProdSG - 9. ProdSV; deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) verlangen von den Herstellern, nur solche Produkte auf dem Markt bereit zu stellen (d.h. zu vertreiben), die den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464

Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

Welche Forderungen (Kennzeichnung) können an den Hersteller einer Klavierbank gestellt werden?

Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 Produktsiche ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 5929

Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

zum Aufwand der Kennzeichnung steht.Es muss aber trotzdem die Vorgabe berücksichtigt werden, dass zuerst, wenn möglich, das Produkt gekennzeichnet werden muss. Nur wenn dies nicht möglich ist, kann die Kennzeichnung auf der Verpackung vorgenommen werden. Erst wenn auch die Kennzeichnung auf der Verpackung nicht möglich, nicht nötig oder unverhältnismäßig ist, kann hierauf verzichtet werden. ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182

Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren?

der auswechselbaren Ausrüstung muss eine Betriebsanleitung beigefügt sein, eine CE-Kennzeichnung angebracht sein und sie wird von einer EG-Konformitätserklärung begleitet.Ggf. sollten Sie sich mit der für Ihren Betrieb zuständigen Marktaufsichtsbehörde in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären.  ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 11462

Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

vor, ob ein Produkt keine Gefährdungen verursacht. Diese Beurteilung ist in erster Linie vom Hersteller eines Produktes vorzunehmen, da dieser aufgrund seiner Verantwortung für das Produkt dessen Sicherheit gewährleisten muss. Es ist auch Aufgabe des Herstellers, im Zweifels- oder nach einem Schadensfall zu belegen, dass sein Produkt den Grundanforderungen des ProdSG entspricht.Das ProdSG enthält jedoch ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836