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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Kann das Produktsicherheitsgesetz auch auf Software angewendet werden oder unterliegt diese einer anderen Verordnung?

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt für Produkte. Produkte sind nach § 2 Nr. 22 ProdSG Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Der Fertigungsprozess ist im Gesetz nicht näher definiert. Der Duden definiert eine „Fertigung“ als „industriellen oder handwerklichen Produktionsprozess“. Die Software wird als „nicht technisch-physikalischer Fun ...

Stand: 14.04.2016

Dialog: 3036

Handelt es sich bei einem Fassgreifer, der als Anbaugerät an einem Stapler befestigt wird, um eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Gemäß Art. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MaschRL) bezeichnet der Ausdruck „auswechselbare Ausrüstung“ eine "Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine [hier: Gabelstapler] nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist". Es ist also zu prüfen, ob ...

Stand: 10.09.2016

Dialog: 27431

Besteht aufgrund der Neufassung der 1. ProdSV Handlungsbedarf bezüglich der schon vor Inkrafttreten der Verordnung gekauften und eingesetzten elektrischen Betriebsmittel?

. Dies gilt nicht nur für die 1. ProdSV, sondern auch für andere Rechtsvorschriften, sofern nicht explizit etwas anderes ausgesagt wird. Bei der neuen 1. ProdSV ist die Übergangszeit allerdings am 20.04.2016 abgelaufen und ab diesem Zeitpunkt müssen die Produkte dieser Vorschrift entsprechen. Siehe 1. ProdSV, §§ 21 und 22. Hinweis: Zu Ihrem Thema ist folgende Abhandlung zu empfehlen: „Blue Guide“ Leitfaden ...

Stand: 08.06.2016

Dialog: 26753

Welche Forderungen (Kennzeichnung) können an den Hersteller einer Klavierbank gestellt werden?

Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 5929

Muss für ein Verbraucherprodukt (TV-Gerät) eine Anleitung vorhanden sein? Muss diese Anleitung in Deutschland in Deutsch sein?

Nach den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) muss, wenn bei der Verwendung eines Produkts zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bestimmte Regeln zu beachten sind, eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert werden (§ 3 Abs. 4 ProdSG). Somit muss nur für sicherheitsrelevante Hinweise bzw. Verhaltensanweisungen eine deutschsprachige Anleitung vorhanden sein. S ...

Stand: 13.11.2023

Dialog: 10717

Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren?

die Anforderungen für Maschinen anzuwenden Eine "auswechselbare Ausrüstung" ist entsprechend Artikel 2b) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wie folgt definiert:"auswechselbare Ausrüstung“ eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist" Beim Inverkehrbringen ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 11462

An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

der Maschinenverordnung (9. ProdSG) könnte auch eine unvollständige Maschine geliefert worden sein, die anschließend durch die Vervollständigung mit anderen (unvollständigen) Maschinen zu einer Gesamtmaschine (Maschinenanlage) wird. Der Hersteller dieser Gesamtmaschine muss sicherstellen, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllt sind. Der Hersteller der unvollständigen (Teil-) Maschine muss lediglich ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464

Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

verursacht. Nach Satz 2 dieses Absatzes sind zur Beurteilung, ob diese Grundanforderung eingehalten sind, u. a. die Eigenschaften, die Kennzeichnung sowie die Gruppe der Verwender zu berücksichtigen. Weiterhin können nach § 4 und § 5 ProdSG Normen und andere technische Spezifikationen zur Beurteilung herangezogen werden.Die Formulierungen in den o. a. Vorschriften des ProdSG sehen demnach eine Beurteilung ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836