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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Benötige ich für Produkte (früher Technische Arbeitsmittel) laut Produktsicherheitsgesetz eine Risikobewertung zwecks Risikobeurteilung?

Soweit die Produkte nicht spezielleren Rechtsverordnungen unterliegen (z. B. Vorschriften über Bauprodukte oder Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung), gelten die Grundanforderungen nach § 3 Abs. 2 des Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG.Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung keine Gefährdungen ver ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 17836

An einer in Betrieb befindlichen Maschine kam es aufgrund unzureichend abgeschirmter Quetschstellen bereits zu zwei Verletzungen. Muss der Hersteller noch nachbessern?

, dürfen nicht vertrieben werden.Zusätzlich gelten bei Produkten, die Arbeitnehmern als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die Arbeitsschutzvorschriften nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und hier insbesondere nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Demnach darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die den o.a. sicherheitstechnischen Anforderungen ...

Stand: 06.05.2017

Dialog: 18464

Handelt es sich bei einem Fassgreifer, der als Anbaugerät an einem Stapler befestigt wird, um eine auswechselbare Ausrüstung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

durch das Anbringen des Fassgreifers die Funktion des Staplers geändert oder erweitert wird. Der Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie versucht in § 41 auswechselbare Ausrüstung zu definieren. Demnach muss sie unterschieden werden von Werkzeugen, wie Schneiden, Bohrern, einfachen Baggerschaufeln usw., die weder die Funktion der Grundmaschine ändern noch die Funktion der Maschine erweitern. Beispiele ...

Stand: 10.09.2016

Dialog: 27431

Ist es zulässig, einen Kippbehälter für Späne z.B. mit Rollen selber zu modifizieren?

Ein CE-Zeichen oder eine Konformitätserklärung darf für ein Produkt oder ein Arbeitsmittel nur vergeben werden, wenn dieses in einer Verordnung nach dem Produktsicherheitgesetz - ProdSG geregelt ist und eine CE-Kennzeichnung bzw.  Konformitätserklärung gefordert wird.Ein Kippbehälter für Späne unterliegt in der Regel keiner Verordnung nach dem ProdSG, sodass dafür auch keine Konformitätserklärung ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 11462

Kann das Produktsicherheitsgesetz auch auf Software angewendet werden oder unterliegt diese einer anderen Verordnung?

eine Software als Produkt eingestuft werden.Eine Software, die zur Steuerung von Maschinen eingesetzt wird – und Bestandteil dieser Maschine ist – muss im Rahmen der Risikobeurteilung nach der Maschinenverordnung (9.ProdSV) betrachtet werden.Wenn durch die Änderung einer Software sicherheitstechnische bedeutsame Veränderungen an der Maschine vorgenommen werden (= wesentliche Veränderung), dann kann der Softwarehersteller ...

Stand: 14.04.2016

Dialog: 3036

Welche Forderungen (Kennzeichnung) können an den Hersteller einer Klavierbank gestellt werden?

Eine Feder, in der Energie gespeichert ist oder gespeichert werden kann, ist als „anderes Antriebssystem“ im Sinne von § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) anzusehen. Damit ist die Klavierbank als Maschine im Sinne der 9.ProdSV (und ebenso im Sinne der RL 2006/42/EG) anzusehen.Weiterhin handelt es sich bei einer Klavierbank um ein Verbraucherprodukt im Sinne von § 2 Nr. 26 ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 5929

Gibt es Ausnahmen von den Informationsangaben gemäß § 6 Produktsicherheitsgesetz?

aufgrund seiner Größe nicht lesbar gekennzeichnet werden kann. Hierbei muss jedoch unterschieden werden zwischen den Angaben zur Kontaktanschrift des Herstellers bzw. Einführers (§ 6 Abs. 1 Nr. 2) und der Kennzeichnung zur Identifikation des Produktes (§ 6 Abs. 1 Nr. 3, z.B. eine Modell-, Typ- oder Seriennummer). Es ist denkbar, dass ein Produkt für eine Anbringung der Anschrift zu klein ist, jedoch ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 15182

Fallen Kunstwerke, in die elektrische Beleuchtungen verbaut wurden, unter das Produktsicherheitsgesetz und sind somit kennzeichnungspflichtig?

des ProdSG ausnehmen würde, gilt das ProdSG demnach auch für Kunstwerke.Die in der Fragestellung angeführte Unterscheidung zwischen Verbraucherprodukt und technischem Arbeitsmittel existiert im jetzt gültigen ProdSG in dieser Form nicht mehr. Zusätzlich gelten sowohl nach früherer Rechtslage als auch nach dem aktuellen ProdSG diese Produkte als Verbraucherprodukte, da sie nach § 2 Nr. 26 "für Verbraucher ...

Stand: 13.09.2016

Dialog: 18463