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Fallen Vorrichtungen zum Absenken von Traggerüstsystemen in den Bereich der Maschinenrichtlinie?

auf einer bestimmte Höhe zu halten und soll lediglich die Demontage ermöglichen. Derartige Geräte sind nicht als Hebezeuge im Sinne des Art. 2 RL 2006/42 anzusehen (vgl. § 40 des EU-Leitfadens zur Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG). Zudem ist der Absenkeil für sich alleine eine Komponente einer Traggerüstkonstruktion. Insoweit findet hier die Maschinenrichtlinie keine Anwendung. ...

Stand: 13.02.2014

Dialog: 20382

Fällt eine selbstgebaute Prüfvorrichtung unter die Maschinenrichtlinie?

Ja, die Maschinenrichtlinie (MRL) ist voll umfänglich anzuwenden. Entsprechend der Beschreibung ist die Prüfeinrichtung eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft (Pneumatik) ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit, miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist (Zylinder) u ...

Stand: 22.02.2021

Dialog: 43478

Wird ein Gerät ohne jegliche Antriebe, jedoch mit beweglichen Achsen, die mit menschlicher Kraft frei verschoben werden können, auch als Maschine gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG eingestuft?

ein Produkt eine Maschine darstellt, häufig um die Interpretation des Antriebssystems. Hier kann z. B. alleine das Freisetzen der Energie einer Feder als Antriebssystem definiert werden. Aus der Fragestellung ist jedoch zu entnehmen, dass dieses nicht vorhanden ist. Es wird anscheinend keine gespeicherte Energie freigegeben. Ein horizontales Weiterrollen wird hier nicht als freigegebene und gespeicherte ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 43953

Handelt es sich bei der selbstgebauten Messeinheit um eine unvollständige Maschine (die dann selbst kein CE Zeichen erhalten würde)oder nicht?

Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ist hi ...

Stand: 17.12.2015

Dialog: 25576

Fallen Lüftungsanlagen/RLT-Anlagen, die aus mehreren unvollständigen Maschinen errichtet wurden, unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.“Das wichtigste Merkmal ist hier somit, wer sich als verantwortlich erklärt! Empfehlenswert ist hier, dass der „Auftraggeber“ in seinem Vertrag mit der Firma, die die Arbeiten ausführt, ganz konkret formuliert, wer als Hersteller im Sinne der 9.ProdSV anzusehen ist!Wenn der Auftraggeber/Betreiber ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43476

Dürfen elektrohydraulische Scheren-Hubwagen mit einer Fernbedienung für die Hebe- und Senkfunktion betrieben werden? Ist das mit der Maschinenrichtlinie konform?

. die funktionale Sicherheit der Steuerung betrachtet werden, sowie z.B. die Zuverlässigkeit der Kommunikation zwischen Maschine und Fernbedienung.Ausführlichere Informationen finden sich auch auf der Hompage der DGUV. Hier wurde eine Themenseite eingerichtet, auf der das Thema Steuerung von Maschinen mit Fernbedienung, insbesondere Smartphones, behandelt wird:https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/arbeiten-4.0 ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43470

Trifft die Ausnahme des Artikels 1 Abs. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch auf unsere im Rahmen der Produktentwicklung selbst hergestellten und verwendeten Maschinen zu?

) Maschine. Erfasst von der Maschinenrichtlinie sind aber Geräte, die sich nicht in der Entwicklung befinden - also verwendungsfertig sind, wie z.B. ständig am Versuchsstand vorgehaltene Hebezeuge, Lastaufnahmemittel oder Bearbeitungsmaschinen. Solche Einrichtungen fallen auch nicht unter den Ausnahmetatbestand des Artikels 1 Abs. 2 h) RL 2006/42/EG. Die bei den Arbeiten an den Prototypen erfoderlichen ...

Stand: 07.09.2017

Dialog: 10916

Wie ist die Modifizierung des Antriebs bei einem Pedelec zu bewerten? Ist dies eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1.    Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...

Stand: 26.09.2017

Dialog: 30318