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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Trifft die Ausnahme des Artikels 1 Abs. 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch auf unsere im Rahmen der Produktentwicklung selbst hergestellten und verwendeten Maschinen zu?

) Maschine. Erfasst von der Maschinenrichtlinie sind aber Geräte, die sich nicht in der Entwicklung befinden - also verwendungsfertig sind, wie z.B. ständig am Versuchsstand vorgehaltene Hebezeuge, Lastaufnahmemittel oder Bearbeitungsmaschinen. Solche Einrichtungen fallen auch nicht unter den Ausnahmetatbestand des Artikels 1 Abs. 2 h) RL 2006/42/EG. Die bei den Arbeiten an den Prototypen erfoderlichen ...

Stand: 07.09.2017

Dialog: 10916

Wie ist die Einschätzung "grundsätzlich risikolos" eines Produktes zu bewerten, die der Hersteller als Warnhinweis geben kann?

die Risikobewertungsmethode, die durch die Behörden der Mitgliedstaaten zu verwenden ist, um den Risikograd zu bestimmen, der von einem Verbraucherprodukt für die Sicherheit und Gesundheit von Verbrauchern besteht und um zu entscheiden, ob z. B. eine RAPEX-Mitteilung notwendig ist. Für die Ermittlung des Risikogrades sind entscheidend:1: Verbraucherkategorie2: Gefahren, typische Verletzungsszenarien und typische ...

Stand: 03.05.2021

Dialog: 18446

Wie muss der Dieseltank bei mobilen Maschinen ausgeführt werden? Welche Vorschriften sind hier relevant?

verwendeten oder entstehenden Produkte dürfen nicht zur Gefährdung der Sicherheit und der Gesundheit von Personen führen. Insbesondere bei der Verwendung von Fluiden muss die Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass sie ohne Gefährdung aufgrund von Einfüllung, Verwendung, Rückgewinnung und Beseitigung benutzt werden kann."Im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sind dazu ...

Stand: 10.04.2018

Dialog: 42249

Fallen Lüftungsanlagen/RLT-Anlagen, die aus mehreren unvollständigen Maschinen errichtet wurden, unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG?

Maschine oder unvollständige Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.“Das wichtigste Merkmal ist hier somit, wer sich als verantwortlich erklärt! Empfehlenswert ist hier, dass der „Auftraggeber“ in seinem Vertrag mit der Firma, die die Arbeiten ausführt, ganz konkret formuliert, wer als Hersteller im Sinne der 9.ProdSV anzusehen ist!Wenn der Auftraggeber/Betreiber ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43476

In welcher Vorschrift ist festgelegt, dass Bedienelemente verwechslungssicher angeordnet sein müssen?

Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen [...] nicht gefährden. Dazu muss die Maschine gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 der 9. ProdSV u. a. den zutreffenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen des Anhangs I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen.In Anhang I, Abschnitt 1.2.2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden die Anforderungen an Stellteile definiert ...

Stand: 13.02.2023

Dialog: 27886

Fragen zur Ausstellung von Maschinen auf Messen.

Abs. 5:„Ein Produkt, das die Anforderungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 nicht erfüllt, darf ausgestellt werden, wenn der Aussteller deutlich darauf hinweist, dass es diese Anforderungen nicht erfüllt und erst erworben werden kann, wenn die entsprechende Übereinstimmung hergestellt ist. Bei einer Vorführung sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Personen ...

Stand: 18.04.2016

Dialog: 26406

Dürfen elektrohydraulische Scheren-Hubwagen mit einer Fernbedienung für die Hebe- und Senkfunktion betrieben werden? Ist das mit der Maschinenrichtlinie konform?

. die funktionale Sicherheit der Steuerung betrachtet werden, sowie z.B. die Zuverlässigkeit der Kommunikation zwischen Maschine und Fernbedienung.Ausführlichere Informationen finden sich auch auf der Hompage der DGUV. Hier wurde eine Themenseite eingerichtet, auf der das Thema Steuerung von Maschinen mit Fernbedienung, insbesondere Smartphones, behandelt wird:https://www.dguv.de/ifa/fachinfos/arbeiten-4.0 ...

Stand: 19.02.2021

Dialog: 43470

Wie ist die Modifizierung des Antriebs bei einem Pedelec zu bewerten? Ist dies eine wesentliche Veränderung im Sinne der Maschinenrichtlinie?

Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1.    Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...

Stand: 26.09.2017

Dialog: 30318