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Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Ist mit dem Begriff "ohne Wechsel" gemäß TRGS 401 der Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Handschuhen oder der Wechsel von benutzten und trockenen Handschuhen gemeint?

Nach Abschnitt 5.5.1 (9) der TRGS 401 darf die Verwendung von belastender persönlicher Schutzausrüstung keine Dauermaßnahme sein."(9) Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob das Tragen von PSA belastend ist. Hierzu kann der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin beteiligt werden. Das Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen ohne Wechsel über mehr als 4 Stund ...

Stand: 22.12.2022

Dialog: 12887

Gibt es eine Pflicht, dass Beschäftigte zur Verfügung gestellte Kälteschutzjacken tragen müssen?

Grundsätzlich sind bei der Durchsetzung von Maßnahmen zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) die Festlegungen aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung heranzuziehen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes durchzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen (§ 3 ArbSchG). Der § 15 Abs. 2 ...

Stand: 08.10.2019

Dialog: 9884

Dürfen Beschäfigte eigene, nicht vom Betrieb gestellte, persönliche Schutzausrüstungen benutzen?

für Arbeitssicherheit und/oder der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt beraten lassen.Die Pflichten, die sich aus dem Arbeitsschutzrecht und den Unfallverhütungsvorschriften ergeben, sind auch für die Mitarbeiter bindend. § 15 Abs. 2 ArbSchG und § 30 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" verpflichten die Beschäftigten, die in der Gefährdungsbeurteilung ausgewählten und bereitgestellten Persönlichen ...

Stand: 18.09.2024

Dialog: 16405

Können mehrere Beschäftigte nacheinander denselben Auffanggurt benutzen?

Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...

Stand: 12.11.2019

Dialog: 25423

Gibt es Empfehlungen, inwieweit Sicherheitsschuhe aus hygienischen Gründen von mehreren Personen (z.B. Praktikanten) genutzt werden können ?

Nach § 2 Abs.2 der PSA-Benutzungsverordnung sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, daß Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten. Von daher sollte vorrangig versucht werden, die Sicherheitsschuhe nur ...

Stand: 15.09.2016

Dialog: 4459

Gibt es Tragezeitbegrenzungen bei der Nutzung von PSA gegen Absturz, und aus welchem Regelwerk geht sie ggf. hervor?

, wie lange sie zu tragen sind (§ 3 PSA-Benutzungsverordnung). Dies ergibt sich auch aus § 30 Abs.1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention":"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass persönliche Schutzausrüstungen entsprechend bestehender Tragezeitbegrenzungen und Gebrauchsdauern bestimmungsgemäß benutzt werden." Konkretisiert werden die Vorgaben hinsichtlich der persönlichen Schutzausrüstungen ...

Stand: 31.10.2019

Dialog: 17114

Wann, wo und von wem müssen in Kfz-Betrieben Sicherheitsschuhe getragen werden?

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 3 muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung (hier: Schutzschuhe) zur Verfügung zu stellen sind, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermitteln.Sowohl unter Ziff. 3.1.1 als auch im Anhang 2 der DGUV Regel 112 ...

Stand: 26.04.2024

Dialog: 1553

Was ist bei der Nutzung von Atemschutzmasken durch verschiedene Personen zu beachten?

Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-Benutzerverordnung - PSA-BV) sind persönliche Schutzausrüstungen grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt, da sie den Beschäftigten individuell passen müssen. Eine Abweichung von dieser Vorschrift ist nur möglich, wenn es "die Umstände ...

Stand: 10.10.2019

Dialog: 2184