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Müssen Prüfprotokolle "(hand-)schriftlich auf Papier" vorliegen oder ist eine elektronische Version (Word-, PDF-Datei) möglich?

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in § 14 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichV:"(7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über:Art der Prüfung,Prüfumfang,Ergebnis ...

Stand: 23.05.2023

Dialog: 28387

Ist es möglich, die Dokumentation für die Prüfung von ortsveränderlichen Geräten mittels einer Liste durchzuführen?

Nein, ein solches Verfahren ist nicht ausreichend. Siehe hierzu § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist folgendes nachzulesen:"7) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens ...

Stand: 02.10.2020

Dialog: 43182

Inwieweit sind persönliche Unterschriften der Befähigten Personen auf Prüf-Dokumentationen beispielsweise von elektrischen Betriebsmitteln vorgeschrieben?

Form dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren." ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 22151

Welche Aufbewahrungsfristen für Prüfnachweise gemäß DGUV Vorschrift 3 Elektrische Betriebsmittel erscheinen angemessen?

BetrSichV: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang und 3. Ergebnis der Prüfung. Aufzeichnungen können auch in elektronischer Form aufbewahrt ...

Stand: 30.08.2016

Dialog: 27355

Muss zusätzlich zu den verfügbaren Prüfplaketten eine Grundplakette verwendet werden, die angibt nach welcher gesetzlichen Bestimmung geprüft wurde?

werden und mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2. Prüfumfang, 3. Ergebnis der Prüfung und 4. Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten elektronische Signatur.Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie ...

Stand: 16.07.2020

Dialog: 43171

Kann aus der aktuellen TRBS 1201 die Möglichkeit abgeleitet werden, wiederkehrende Prüfungen durch eine ständige Überwachung zu ersetzen?

Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dabei dürfen sie aber nicht über deren Bestimmungen hinausgehen. Die in § 14 Abs. 2 BetrSichV klar formulierte Erfordernis, wiederkehrende Prüfungen durchzuführen, kann somit nicht durch eine Regelung in den TRBS aufgehoben bzw. dur ...

Stand: 02.02.2021

Dialog: 43458

Muss an fahrbaren Hubarbeitsbühnen neben der regelmäßigen Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung unter Bezug des DGUV Grundsatzes 308-002 auch eine Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 3 erfolgen?

mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 zu beauftragen sind." vgl. § 3 Abs. 6 Satz 6 BetrSichV) hat dies der Arbeitgeber zu berücksichtigen und weitere Teilprüfungen, hier z. B. durch eine Elektrofachkraft zu organisieren.Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten. ...

Stand: 11.11.2021

Dialog: 43606

Bedeutet das Kleben einer Prüfplakette nach einer Prüfung auch automatisch, dass das Arbeitsmittel in Ordnung ist?

dokumentiert werden. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung kann z. B. durch eine Prüfplakette, eine Stempelung oder eine Kopie der Prüfauf-zeichnung erfolgen.(4) Aufzeichnungen der Prüfungen der Arbeitsmittel nach Anhang 3 BetrSichV sind über die gesamte Verwendungsdauer des Arbeitsmittels aufzubewahren."Fazit:Die Kennzeichnung der Durchführung ...

Stand: 02.07.2019

Dialog: 25626

Sind wir verpflichtet, jedes Hebeband/Seil in eine Art Kataster aufzunehmen, um die Prüfung zu dokumentieren?

elektronisch übermittelten Dokumenten eine elektronische Signatur enthalten. Die Art der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben. Aufzeichnungen in elektronischer Form sind gemäß§ 14 Abs. 7 BetrSichV zulässig. Der nach § 14 Absatz 7 Satz 4 BetrSichV erforderliche Nachweis der durchgeführten Prüfung durch eine Prüfaufzeichnung kann gemäß Nummer 8.3 der TRBS 1201 zusätzlich zu der Prüfaufzeichnung noch ...

Stand: 09.09.2024

Dialog: 43994