Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Darf ein PI-gekennzeichnetes Gasflaschenbündel für Wasserstoff als Zwischenspeicher (ortsfester Einsatz) in einer Füllanlage (Wasserstofftankstelle) verwendet werden?

von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 164; L 157 vom 23.6.2015, S. 112), mit Ausnahme der Druckgeräte im Sinne des Artikels 4 Absatz 3 dieser Richtlinie,b) ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 2010 über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84 ...

Stand: 07.08.2019

Dialog: 42784

Muss sich ein Tauchverein, der einen Hochdruckkompressor betreibt, an dieselben Vorschriften wie ein Unternehmen halten?

- oder Brennstoff dient), unterliegen Füllanlagen nicht der Erlaubnispflicht nach § 18 Abs. 1 BetrSichV. Atemluftflaschen und Feuerlöscher sind z. B. keine ortsbeweglichen Druckgeräte nach TPED und unterliegen somit auch keiner Erlaubnispflicht.In Abhängigkeit vom tatsächlichen Aufbau der Füllanlage kann es sich jedoch dennoch um eine überwachungsbedürftige Druckanlage handeln. Das ist immer dann der Fall ...

Stand: 14.10.2019

Dialog: 27429

Fällt ein Heizkessel unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ?

Da der maximal zulässige Druck PS mehr als 0,5 bar beträgt, fällt ein Warmwassererzeuger zunächst grundsätzlich unter die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU.Aufgrund der genannten Parameter (PS 3 bar und V = 50 l) gilt für den Druckkörper Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a) Ziffer ii 2. Gedankenstrich. Dies führt für diesen theoretisch zur einer Einstufung in die sogenannte gute Ingenieurpraxis gem. Abs. 3 ...

Stand: 14.11.2023

Dialog: 43845

Fallen Kühl- und Brauchwasserleitungen unter Art. 1, Abs. 2 b) der DGRL?

Kühl- und Brauchwasserleitungen fallen nicht unter Art. 1 Abs. 2 b) der DGRL.Siehe hierzu Leitlinie A/16 zur RL 2014/68/EU (z.Z. nur in englisch verfügbar):Question:Article 1 paragraph 2 (b) excludes from the directive “networks for the supply, distribution and discharge of water and associated equipment”.Clarification is required in respect of water, networks and associated equipment in this cont ...

Stand: 16.01.2019

Dialog: 42558

Welche Regelungen müssen beachtet werden, wenn bei einer Feuerwehr Atemschutzflaschen befüllt werden?

und werden ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU mit Druckgasen zur Abgabe an Andere befüllt, besteht eine Erlaubnispflicht (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV). Gasflaschen für Atemschutzgeräte gelten jedoch nicht als ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU.Werden in der Füllanlage ausschließlich Gasflaschen für Atemschutzgeräte befüllt, gelten somit die Prüfbestimmungen ...

Stand: 11.02.2023

Dialog: 43770

Fallen Sauerstoff und Pressluft unter den Punkt 4.4.2, Abs.5 der TRGS 745?

Nr. 4.4.1(2) der TRBS 3145 / TRGS 745 beschreibt Ausnahmen von den Verboten nach Nr. 4.4.1(1). Mit 4.4.1(2) Nr. 2 wird das Bereithalten und Entleeren von ortsbeweglichen Druckbehältern für Pressluft und Sauerstoff in Räumen unter Erdgleiche grundsätzlich erlaubt. Die zusätzlichen Anforderungen bei Aufstellung in Räumen nach Nr. 4.4.2 gelten grundsätzlich.  Mit Nr. 4.4.1(2) Nr. 3 und 4 sowie 4.4.2 ...

Stand: 02.02.2018

Dialog: 42185

Gibt es eine Zusammenfassung über Anforderungen an Druckluftanlagen für den Betreiber?

Eine umfassende Zusammenstellung aller Anforderungen, die beim Betrieb einer Druckluftanlage zu beachten sind, existiert nicht und kann auch aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen nicht existieren. Eine Druckluftanlage ist einerseits ein Arbeitsmittel und andererseits - in Abhängigkeit von ihren Parametern - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch eine überwachungsbedürftige Anlage. Überwa ...

Stand: 15.03.2016

Dialog: 26164

Müssen erdgasführende Rohrleitungen auf dem Werksgelände, z. B. als Rohrleitung auf der Rohrbrücke, bei ihrer Planung und Errichtung ein Konformitätsbewertungsverfahren (Annahme: Rohrleitung fällt nicht unter Art. 4.3 DGRL) nach der DGRL durchlaufen?

auch die "Eigenherstellung" von Druckgeräten erfasst. Im Artikel 2 Absatz 18 findet sich eine erweiterte Definition des Herstellerbegriffs: „jede natürliche oder juristische Person, die ein Druckgerät oder eine Baugruppe herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und dieses Druckgerät oder diese Baugruppe unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet oder für eigene Zwecke verwendet;“. Eine analoge ...

Stand: 06.02.2019

Dialog: 42581