Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 9 von 9 Treffern

In welchen Prüfzyklen und in welchem Prüfumfang ist der Druckluftkessel einer Druckluftanlage zu prüfen?

Verordnung nicht bereits entsprechende Vorgaben enthält. Die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen sind so festzulegen, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten festgelegten Prüfung sicher verwendet werden können. Bei der Festlegung der Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen nach § 16 dürfen die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nummer 5.8 in Verbindung mit Tabelle 1 genannten Höchstfristen nicht überschritten ...

Stand: 08.04.2022

Dialog: 43234

Fragen zur Prüfzeitverlängerung nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 BetrSichV.

jedoch eine Festigkeitsprüfung der Anlagenteile erfolgen.Die in Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.9 Betriebssicherheitsverordnung beschriebene Möglichkeit der Verlängerung der Prüffrist für die Festigkeitsprüfung ist Teil des Vorschriftentextes und somit unter Beachtung der genannten Voraussetzungen per se gegeben. Es bedarf dafür keiner behördlichen Zustimmung im Sinne des § 19 Abs. 6 Satz 2 ...

Stand: 31.01.2024

Dialog: 43873

Wie müssen sog. Kryobehälter zum Umfüllen von tiefkalt verflüssigten Gasen geprüft werden?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde geändert und mit Stand 30.04.2019 veröffentlicht. Darin wurde insbesondere der Anhang 2 Abschnitt 4 (Druckanlagen) neu strukturiert und überarbeitet.Für die Cryo- Behälter gelten folgende Anforderungen:Die Prüfanforderungen sind in Tabelle 12 Nummer 7.15 zusammengefasst. Die Prüfzuständigkeit ergibt sich aus Nr. 6 Tabelle 4. Bei einem Produkt ...

Stand: 18.11.2021

Dialog: 42754

Ist bei den beschriebenen Druckbehältern mit lösemittelhaltiger Reinigungsflüssigkeit eine Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung erforderlich?

Die Druckbehälter sind Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräte-Richtlinie). Unter Berücksichtigung der Fluidgruppe 2 sind diese Druckgeräte nach Diagramm 4 Anhang II der Richtlinie 2014/68/EU zu bewerten. (Art. 4 Abs. 1 a) ii zweiter Spiegelstrich). Unterstellt wird hierbei, dass keine Stoffeigenschaften nach Art. 13 Abs. 1a) der Richtlinie 2014/68/EU zu berücksichtigen ...

Stand: 07.03.2017

Dialog: 28729

Dürfen Gasflaschen (Druckbehälter) nach abgelaufener Prüffrist weiterhin eingesetzt werden?

, der die 1,5-fache der Prüffrist nicht übersteigt, wiederkehrend geprüft werden. Auf keinen Fall darf jedoch die begrenzte Lebensdauer (limited life) überschritten werden, falls diese festgelegt und gekennzeichnet worden ist. Wiederkehrende Prüfungen gemäß BetrSichV bleiben unberührt." ...

Stand: 20.12.2019

Dialog: 42970

Wer darf nach der Betriebssicherheitsverordnung die Prüfung an einem Kompressor (überwachungsbedürftige Anlage) durchführen?

Anforderungen an Prüfungen und Prüfer von Druckanlagen finden sich im Anhang 2 Abschnitt 4 der (neuen) Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Unter Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 5.1 BetrSichV werden Vorgaben zur Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen von Druckanlagen gemacht:"Druckanlagen nach Nummer 2.1 und ihre Anlagenteile nach Nummer 2.2 sind wiederkehrend zu prüfen."Unter Anhang 2 ...

Stand: 18.02.2021

Dialog: 24007

Handelt es sich bei einem Umzug einer Druckanlage incl. Behälter in ein anderes Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung?

Gemäß § 2 Absatz 9 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) handelt es sich bei einer Aufstellung in einem anderen Betriebsgebäude um eine prüfpflichtige Änderung, da die Sicherheit des Arbeitsmittels durch den Umzug beeinflusst wird.In § 3 Absatz 6 BetrSichV in Verbindung mit § 15 und Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 4 BetrSichV ist geregelt, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...

Stand: 05.02.2024

Dialog: 43896

Ab welcher Inhaltsmenge müssen Druckbehälter geprüft werden?

Die entsprechenden Drücke und Volumina sind im Anhang 2, Abschnitt 4 "Druckanlagen" der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - fixiert. Eine pauschalisierte Antwort ist deshalb nicht möglich, weil u. a. die in den Behältern befindlichen Fluide berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für die Behältertemperaturen. ...

Stand: 21.01.2020

Dialog: 24409

Muss eine wiederkehrende Prüfung von Aufladelöschern und CO2-Löschern in einer Prüfhistorie (Kataster, Datenbank o. ä.) vorgehalten werden?

Unter § 14 Absatz 7 Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- ist zur Aufzeichnungspflicht folgendes nachzulesen: Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung nach den Absätzen 1 bis 4 aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Dabei hat er dafür zu sorgen, dass die Aufzeichnungen nach Satz 1 mindestens Auskunft geben über: 1. Art der Prüfung, 2 ...

Stand: 08.09.2015

Dialog: 24711