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Rechercheergebnisse

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Wie werden Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung bewertet?

Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...

Stand: 25.07.2019

Dialog: 42786

Müssen Endprodukte aus Naturstoffen, die im Verarbeitungsprozess mit Säuren oder Laugen behandelt werden, angemeldet werden?

Bestimmte Naturstoffe (z.B. Mineralien, Erze, Erdgas ...), sind soweit sie nicht chemisch verändert wurden, von der Registrierung gemäß Anhang V Nr. 7 ausgenommen. Andere Naturstoffe sind nach Anhang V Nr. 8 ausgenommen, soweit sie nicht chemisch verändert wurden und die übrigen dort genannten Kriterien erfüllt sind. Naturstoffe sind gemäß der Definition Art. 3 Nr. 39 natürlich vorkommende Stoffe ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4868

Müssen auch natürliche Stoffe (hier: Guarkernmehl) registriert werden? Muss ein Endprodukt mit 85% Naturstoff angemeldet werden?

Naturstoffe sind gemäß Anhang V Nr. 7 und 8, soweit sie nicht chemisch verändert wurden (Nr. 7) bzw. die Kriterien in Nr. 8 erfüllen, von der Registrierung ausgenommen. Im Hinblick auf „Naturpolymere“ ist zu berücksichtigen, dass nicht das Polymere als solches, sondern die gebundenen Monomere registrierungspflichtig wären. Soweit diese gleichfalls Naturprodukte gemäß Anhang V Nr. 7 und 8 ...

Stand: 30.06.2016

Dialog: 4869

Was ist zu beachten, wenn ein zugelassenes Biozid umbenannt, umetikettiert und unter einem neuen Produktnamen verkauft wird?

Wenn ein zugelassenes Biozidprodukt unter anderem Namen durch einen anderen Zulassungsinhaber auf dem Markt bereitgestellt wird, muss dieser die Zulassung in dem betroffenen Mitgliedstaat bzw. in der Union gemäß Artikel 17 Absatz 7 Biozidverordnung beantragen.Der Verfahrensablauf wird in der Durchführungsverordnung Nr. 414/2013 festgelegt.Bei einer verwaltungstechnischen Änderung ...

Stand: 08.04.2024

Dialog: 43921

Wann müssen Formulierungen, die aus meldepflichtigen und nicht-meldepflichtigen Chemikalien bestehen, registriert werden?

-Verordnung 1907/2006) überschreitet. Dies gilt auch für die vorgesehenen Verwendungen. Ist Ihre Verwendung in der Formulierung nicht benannt, können Sie diese entweder über den Hersteller mit registrieren lassen oder Sie müssen gemäß Art. 37 Nr. 4 der am 18.12.2006 vom Europäischen Rat endgültig beschlossenen REACH-Verordnung einen gesonderten Stoffsicherheitsbericht für die durch den Hersteller/Importeur ...

Stand: 21.07.2016

Dialog: 4826

Benötigen wir für den Import von Naturkohle ein REACH-Zertifikat?

(siehe Artikel 3, Nr. 39 REACH). Damit ist Kohle aus Kokosnüssen bei einer Import-Menge > 1 to pro Jahr zu registrieren. Dies ist von einigen Unternehmen bereits gemacht worden (siehe CAS 16291-96-6) unter echa.europa.eu.Die Registrierung kann nun auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen:1. Sie registrieren selber (siehe dazu https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de) oder aber2. der Non-EU-Hersteller hat ...

Stand: 08.08.2017

Dialog: 29941

Fragen zu einer Chemikalie nach Anhang XIV der REACH-Verordnung.

Zu 1.: Ja. Nach REACH-VO, Art. 56, Abs. 3 gilt:„Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die Verwendung von Stoffen im Rahmen der wissenschaftlichen Forschung und Entwicklung.“(In den genannten Absätzen 1 und 2 dieses Artikels ist die Zulassungspflicht und ihre Folgen beschrieben.) Die wissenschaftliche Forschung und Entwicklung ist wiederum in Art. 3 Nr. 23 wie folgt definiert:„Wissenschaftliche ...

Stand: 18.06.2021

Dialog: 43548

Wann fallen bei einer gemeinsamen Registrierung für die einzelnen Hersteller die Kosten an?

die Frist für Stoffe der 1. Mengenschwelle. Bei Ihrer Frage zu den 1.000 Jahrestonnen läuft die Frist am 1. Dezember 2010 ab. Die REACH-Verordnung sieht vor, dass jede Substanz nur einmal registriert werden soll. Das Prinzip heißt "OSOR" = One Substance One Registration. Im Rahmen der Vorregistrierung melden die Registranten ihren jeweiligen Stoff mit CAS-Nr. und Produktions- bzw. Importmengenbereich ...

Stand: 23.06.2016

Dialog: 4864