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Was ist bei Feststellung einer Sehschwäche bei einem Fahrer eines Gabelstaplers zu tun?

Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und das es keinen Untersuchungszwang gibt. In Bezug auf Eignungsuntersuchungen weisen wir auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hin.Schließlich weisen wir auf die Empfehlung der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands ...

Stand: 08.01.2019

Dialog: 1777

Muss ein Wissenschaftler, der nur gelegentlich Tauchgänge durchführt, nach Druckluftverordnung untersucht werden?

durchzuführen. Eine vorzeitige Nachuntersuchung ist erforderlich nach: - jedem Dekompressionsunfall, - jedem Tauchzwischenfall, bei dem gesundheitliche Störungen aufgetreten sind, - Erkrankungen und Unfallfolgen, die zu gesundheitlichen Bedenken für Tätigkeiten unter Wasser führen können."Eine Auswahl von ermächtigten Druckluftärzten in NRW für die G31 Vorsorgeuntersuchung ist auf der Internetseite ...

Stand: 08.07.2023

Dialog: 43803

Warum sollen Eignungsuntersuchungen grundsätzlich getrennt von arbeitsmedizinischer Vorsorge durchgeführt werden?

Wegen der unterschiedlichen Rechtsfolgen ist es wichtig, dass arbeitsmedizinische Vorsorge nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt wird!Eignungsuntersuchungen sind gutachtliche Untersuchungen im Auftrag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Bei Eignungsuntersuchungen muss vonseiten des Beschäftigten der Nachweis ...

Stand: 13.10.2023

Dialog: 24484

Wie kann ich als Unternehmer nach der Änderung der ArbMedVV erfahren, ob ein Mitarbeiter für die Tätigkeit unter Atemschutz geeignet ist?

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen müssen klar getrennt werden! Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV wird klargestellt, dass es bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge nicht um den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen geht und das es keinen Untersuchungszwang gibt.Bei Tätigkeiten ...

Stand: 08.01.2019

Dialog: 20172

Gibt es eine Abgrenzung der Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV zur G 25?

  . In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" heißt es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung ...

Stand: 11.01.2015

Dialog: 15309

Müssen LKW-Fahrer, welche gemäß der Fahrerlaubnisverordnung ärztlich untersucht werden noch zusätzlich nach G 25 untersucht werden?

es dazu (Auszüge): Sofern die Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 ArbSchG eine erhöhte Gefährdung ergibt, die die Eignungsbeurteilung durch den Unternehmer selbst nicht ohne Weiteres ermöglicht, sollen die Beschäftigten nur bei betriebsärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung eingesetzt werden. Anhang 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält ergänzend die Forderung ...

Stand: 12.06.2017

Dialog: 13223

Wäre die Einnahme von Antidepressiva ein Ausschlusskriterium im Rahmen der Eignungsuntersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten?

Bei der Feststellung einer gesundheitlichen Eignung im Rahmen von Eignungsuntersuchungen, welche nach den DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals Untersuchung G25) durchgeführt werden, gibt es für den durchführenden Arzt keine eindeutigen Beurteilungsvorgaben im Hinblick auf die Einnahme von Antidepressiva ...

Stand: 10.01.2025

Dialog: 24619

Darf ein Mitarbeiter entgegen einem ärztlichem Attest auf eigenen Wunsch an seinem staubbelasteten Arbeitsplatz weiterarbeiten?

versuchen, den Empfehlungen des Betriebsarztes bzw. einem Attest eines Mediziners nachzukommen und den Arbeitsplatz für den Mitarbeiter so zu gestalten, dass seine Gesundheit bei der Tätigkeit nicht gefährdet wird. Wenn eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz bei vorliegenden gesundheitlichen Gefährdungen des Mitarbeiters nicht möglich ist, so raten wir Ihnen, unter Einbeziehung des Beschäftigten ...

Stand: 21.06.2015

Dialog: 13944