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Müssen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen zwingend von einem Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchgeführt werden?

Ja, diese sind zwingend durch Betriebsarzt/Arbeitsmediziner durchzuführen.In § 3 Absatz 2 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist hierzu folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes bestellt ...

Stand: 01.10.2018

Dialog: 42470

Ist bei einer Reise in ein Land, das zu den "warmen Ländern" gehört, eine Vorsorgeuntersuchung Pflicht?

Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Diese umfassen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die ArbmedVV verpflichtet den Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 ArbMedVV) zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge, einen Arzt nach § 7 ArbMedVV zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt nach § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes ...

Stand: 20.12.2024

Dialog: 9449

Wie ist bei gegensätzlichen Aussagen von Betriebsarzt und Hausarzt zu verfahren?

Entsprechend der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. § 7 Absatz 1 der Verordnung ...

Stand: 14.03.2024

Dialog: 5615

Darf bei einem neu eingestellten Mitarbeiter die gültige Infektionsschutzvorsorge des vorherigen Arbeitgebers betriebsärztlich übernommen werden?

(AMR). Im § 3 ArbMedVV sind die allgemeinen Pflichten des Arbeitgebers aufgeführt. Danach hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen."(2) Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt oder eine Ärztin nach § 7 zu beauftragen. Ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin nach § 2 ...

Stand: 11.09.2019

Dialog: 42823

In welcher Art und Weise muss Beschäftigten eine Arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden?

5.1 -Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge- regelt die Angebotsvorsorge "3. Form des Angebots(1) Das Angebot muss jedem oder jeder Beschäftigten, der oder die einer Gefährdung durch die im Anhang zur ArbMedVV genannten Tätigkeiten ausgesetzt ist, persönlich in schriftlicher Form oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail) gemacht werden.(2) Das Angebot muss folgende ...

Stand: 05.09.2023

Dialog: 43813

Können die Angebote zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an einen abgegrenzten Personenkreis per E-Mail gesandt werden?

") muss das Angebot zur Angebotsvorsorge jedem oder jeder Beschäftigten, der oder die einer Gefährdung durch die im Anhang zur ArbMedVV genannten Tätigkeiten ausgesetzt ist, persönlich in schriftlicher Form gemacht werden. Dieses persönliche Angebot kann selbstverständlich auch in Form einer E-Mail erfolgen.Wichtig ist, dass der Arbeitgeber z. B. im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung konkret ermittelt ...

Stand: 23.02.2021

Dialog: 21138

Gibt es Regelungen oder Richtwerte, wie lang sich der Betriebsarzt mit der Zustellung der Befunde Zeit lassen darf?

Nein, Fristen werden weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" genannt.In § 6 Pflichten des Arztes oder der Ärztin ArbMeddV heißt es:"(3) Der Arzt oder die Ärztin hat1.das Ergebnis sowie die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darüber zu beraten,2 ...

Stand: 14.02.2023

Dialog: 43746

Ist es zulässig, dass ein externer Betriebsarzt eine Mitarbeiterin des Betriebes beauftragt, die Daten der Blutuntersuchung von Mitarbeitern in eine Liste einzutragen?

Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte ...

Stand: 12.12.2014

Dialog: 22694

Darf die Betriebsärztin/der Betriebsarzt Untersuchungen durchführen, ohne die Beschäftigten aufzuklären, um welche Untersuchung es sich handelt und weshalb die Beschäftigten untersucht werden?

stillschweigend teil und erklären nicht, dass sie hiermit nicht einverstanden ist, so kann die Ärztin/der Arzt davon ausgehen, dass diese einverstanden sind. Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Ziehen die Beschäftigten aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigern diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.Hinweis:Ein Teil Ihrer Anfrage betrifft auch arbeitsrechtliche Aspekte ...

Stand: 14.07.2022

Dialog: 19977