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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 8 von 8 Treffern

Wie verhält es sich mit der Versicherung auf dem Weg zur Zweitwohnung, wenn der Mitarbeiter am Sonntagabend anreist und erst am Montagmorgen zum Arbeitsplatz fährt?

von Versicherten (§ 56 des Ersten Buches), die mit ihnen in einem gemeinsamen Haushalt leben, wegen ihrer, ihrer Ehegatten oder ihrer Lebenspartner beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anzuvertrauen oderb)mit anderen Berufstätigen oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen,2a.das Zurücklegen des unmittelbaren Weges nach und von dem Ort, an dem Kinder von Versicherten nach Nummer 2 Buchstabe a fremder ...

Stand: 16.02.2023

Dialog: 42263

Wenn sich in Kindertageseinrichtungen ein Kind verletzt, muss dann ein Eintrag im Verbandbuch erfolgen?

Nach § 2 (1) Nr. 8 SGB VII sind u. a. folgende Personen bei den Unfallversicherungsträgern versichert: (...) a) Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer entsprechenden landesrechtlichen Regelung bedürfen, sowie während der Betreuung durch geeignete ...

Stand: 13.07.2015

Dialog: 24285

Sind unsere Mitarbeiter bei Montageeinsätzen im Ausland versichert?

Arbeitnehmer sind bei beruflichen Auslandsaufenthalten grundsätzlich bei allen unternehmensbezogenen Tätigkeiten und allen damit zusammenhängenden Wegen durch die gesetzliche Unfallversicherung unfallversichert. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist ein inländisches Arbeitsverhältnis und ein von vornherein zeitlich befristeter Auslandsaufenthalt. Bei einem längeren oder unbefristeten ...

Stand: 22.06.2017

Dialog: 10782

Sind die Wege Wohnung - Berufschule bzw. Berufsschule - Arbeitsstätte wie normale Wege zur Arbeit bei der BG versichert?

Der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personenkreis ist unter § 2 Abs.1 des Sozialgesetzbuches VII definiert. Danach sind u. a. Beschäftigte und Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen gesetzlich unfallversichert. Die Gesetzliche Unfallversicherung besteht sowohl auf dem Weg zwischen ...

Stand: 04.09.2014

Dialog: 4007

Besteht Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Beschäftigte bei einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit arbeiten gehen?

Zu einer ähnlichen versicherungsrechtlichen Frage (Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe?)  hat die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse - BGETEM folgende Antwort gegeben:"Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte ...

Stand: 20.10.2023

Dialog: 15989

Darf ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch zur Arbeit kommen, wenn er arbeitsunfähig geschrieben ist?

auf den Arbeitnehmer ist nicht erlaubt und nicht mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vereinbar. In den FAQs der BG ETEM ist zudem Folgendes nachzulesen:"Bin ich unfallversichert, wenn ich - trotz Krankmeldung - zur Arbeit gehe? Ja. Wenn Sie Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen, sind Sie automatisch gesetzlich unfallversichert. Sie gelten dann als nicht mehr arbeitsunfähig. Bitte beachten Sie hierbei ...

Stand: 05.11.2023

Dialog: 26115

Beginnt der Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit an der Wohnungstür/Haustür oder erst am Gartentor?

des Zielortes. Die Wahl des Verkehrsmittels steht den Versicherten dabei frei. Versichert ist grundsätzlich der unmittelbare Weg. Dabei handelt es sich nicht zwingend um den kürzesten oder schnellsten Weg. Auch der verkehrsgerechte Weg, zum Beispiel bei Umleitungen oder Stau, ist versichert. Allerdings können Abweichungen vom unmittelbaren Weg nötig werden, zum Beispiel:um Kinder in einer Betreuung ...

Stand: 24.01.2023

Dialog: 43753

Ist eine Rückenzerrung durch Heben von schweren Transportbehältnissen als Arbeitsunfall zu werten?

, z. B. bei einem Lastentransport, auftritt, zählt nicht ohne weiteres als versicherter Unfall." (siehe Informationen der BG RCI)Ob das Ereignis als Arbeitsunfall anerkannt wird, ist davon abhängig, ob eine Kausalität zwischen dem eingetretenen Gesundheitsschaden und der beruflichen Tätigkeit hergestellt werden kann und nicht ein schon vorhandener Schaden während einer versicherten Tätigkeit akut ...

Stand: 24.05.2022

Dialog: 11566