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Ergebnisse 21 bis 28 von 28 Treffern

Kann die Verantwortung des Bauherren nach § 4 BaustellV auf Dritte und weitere Personen übertragen werden?

eine Minimalvoraussetzung für die Bestellung des Dritten dürfte aber dessen Geschäftsfähigkeit nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts (§ 104 ff BGB) unabdingbar sein; ferner die reelle Möglichkeit des Dritten, de facto Einfluss auf das Geschehen zu nehmen.Das Aufsplitten von Drittverantwortlichkeiten ist möglich auf zwei oder mehr Personen, wobei beim Bauherrn immer die Restverantwortung bleibt.(100% Regelung ...

Stand: 02.11.2016

Dialog: 5559

Wie sind die Prüfaufgaben nach ASiG in Zeiten der BetrSichV zu interpretieren?

Die Aufgabenaufzählung des § 6 ASIG ist im Zusammenhang zu sehen mit § 5 ASIG: "der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die Aufgaben nach § 6 ASIG zu übertragen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist." Bei der Bestellung und Übertragung der Aufgaben sind alle Aspekte zu prüfen, die bei der Übertragung von Aufgaben wichtig sind, wie Fach ...

Stand: 28.12.2016

Dialog: 28180

Wie müssen LKW Fahrer und LKW Fahrerinnen, die auf unser Betriebsgelände fahren, bezgl. der betrieblichen Sicherheitsbestimmungen unterwiesen werden?

von Werkverträgen" und DGUV Information 211-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz durch Koordinieren". Empfehlenswert in der Praxis ist die Bestellung eines Koordinators, der im Betrieb Unterweisungen durchführen und die Erledigung des Arbeitsauftrages kontrollieren kann (siehe auch DGUV Vorschrift 1 §§ 5, 6 und zugehörige DGUV Regel 100-001). Nach § 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 wird bestimmt ...

Stand: 22.11.2023

Dialog: 17545

Wie ist das Verhältnis eines Arbeitgebers zur Sicherheitsfachkraft, wenn diese einem externen Dienst angehört? Wer muss der Sicherheitsfachkraft in welcher Form ein Büro zur Verfügung stellen?

zur Verfügung zu stellen.Zu den organisatorischen Anforderungen bezüglich der Bestellung einer externen Sicherheitsfachkraft wird in der "Gemeinsamen Empfehlung von Bundesarbeitsministerium, Bundesländern, Verein deutscher Sicherheitsingenieure, Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und Deutschem Gewerkschaftsbund - Qualitätsmerkmale ...

Stand: 25.09.2024

Dialog: 18265

Ist irgendwo geregelt, wer zur Arbeitsschutzausschuss-Sitzung einlädt und wer die Sitzung leitet?

auch einen überbetrieblichen Dienst bestellen. Die Bestellung eines überbetrieblichen Dienstes fällt nicht unter die Bestimmung des § 9 Abs. 3 ASiG "Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat" . Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Form der Verpflichtung, also betrieblich oder überbetrieblich. Haben sich die Betriebsparteien auf einen überbetrieblichen Dienst geeinigt, ist daraufhin der Betriebsrat nur noch anzuhören ...

Stand: 06.10.2023

Dialog: 10174

Wie haften Kirchenvorstände für Versäumnisse beim Arbeitsschutz?

- Beschaffung sicherer Arbeitsmittel- Erteilung von Anweisungen für einen sicheren Betriebsablauf- Unterweisung der Mitarbeiter über die Sicherheitsbestimmungen- Auswahl und Bestellung geeigneter Führungskräfte- Sicherstellung einer wirksamen Ersten Hilfe- Bestellung von Ersthelfern- Regelmäßige Kontrolle der erteilten Anweisungen- Information der Mitarbeiter und der Mitarbeitervertretung (MAV ...

Stand: 15.10.2019

Dialog: 5472

Ist es ausreichend, wenn die regelmäßigen Unterweisungen zentral durch den Sicherheitsbeauftragten gesteuert werden?

Bevor wir auf die eigentliche Fragestellung eingehen, geben wir nachfolgend einige Hinweise zu den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten:Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten sind § 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 der DGUV Vorschrift 1"Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der DGUV Regel 100-001 Abschnitt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte".(Hinweis ...

Stand: 27.06.2019

Dialog: 13465

Wer darf die Beschäftigten an einer Anlage zum Pressen von Hydraulikschläuchen unterweisen?

"vor Ort" sind, das Verhalten der ihnen unterstellten Mitarbeiter beobachten können und erforderlichenfalls korrigieren müssen. Der Unternehmer behält jedoch in jedem Falle die Gesamtverantwortung. Er bleibt verantwortlich für die sorgfältige Auswahl und Bestellung der Vorgesetzten und für die Überwachung der Durchführung ihrer Aufgaben. Dabei ist es dem Unternehmer freigestellt, wen ...

Stand: 10.07.2019

Dialog: 15329

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